Mit einem klaren Beschluss stärkt die Fluglärmkommission den Schutz der Nachtkernzeit am BER. Hintergrund sind vermehrte Versuche einzelner Fluggesellschaften, verspätete Landungen nach Mitternacht zu ermöglichen.

Flughafen BER, Terminal Zwei

Die Fluglärmkommission spricht sich erneut gegen spätere Landungen aus und verweist auf die Bedeutung der Nachtruhe für die betroffenen Regionen. / © Foto: Wikimedia Commons, Günter Wicker, CC BY-SA 4.0

© Titelbild: Günter Wicker, Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
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Die Fluglärmkommission für den BER hat am 3. Dezember 2025 ein deutliches Votum abgegeben. Mit großer Mehrheit sprach sie sich gegen jede Ausweitung der bestehenden Nachtflugregelungen aus und kritisierte aktuelle Vorstöße einzelner Luftverkehrsgesellschaften. Diese hatten gefordert, verspätete Landungen nach 24 Uhr zuzulassen. Die Kommission missbilligte diese Forderungen und bekräftigte, dass die Nachtkernzeit zwischen 0 und 5 Uhr flugfrei bleiben müsse.

Zugleich forderte sie die Deutsche Flugsicherung auf, verspätete Anflüge frühzeitig auf Ausweichflughäfen umzuleiten, um Starts oder Durchstartmanöver nach Mitternacht zu vermeiden. Auch die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg solle keine neuen Ausnahmegründe zulassen, wie sie einige Airlines vorgeschlagen hatten.

Flugfreie Kernzeiten: Verweis auf Rechtslage und Gesundheitsschutz

Die Kommission verwies auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die bereits 2011 eine flugfreie Kernzeit definiert hatten. Forderungen nach flexibleren Regeln stünden im Widerspruch zu dieser Rechtsprechung und gefährdeten aus Sicht der Kommission den Schutz der Anwohner in den vom Fluglärm besonders belasteten Gebieten.

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Claudia Leistner, Bezirksstadträtin aus Treptow-Köpenick und Initiatorin des Beschlusses, erklärte, der nächtliche Schutz der Bevölkerung sei nicht verhandelbar. Anwohnende hätten ein Recht auf verlässliche Ruhezeiten, weshalb eine Aufweichung der Regeln ausgeschlossen sei.

Nachtflugverbot am BER: Breite Unterstützung aus Berliner Bezirken und Umlandkommunen

Der Beschluss stieß auf Zustimmung in mehreren Berliner Bezirken sowie Gemeinden im brandenburgischen Umland. Vertreterinnen und Vertreter aus Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Blankenfelde-Mahlow, Wildau, Eichwalde und weiteren Kommunen betonten die Bedeutung klarer und beständiger Vorgaben für den Lärmschutz.

Die Nachtflugregelungen am BER gilt seit der Eröffnung des Flughafens in ihrer heutigen Form. Zwischen 23 und 6 Uhr sind Flüge nur eingeschränkt zulässig, zwischen 0 und 5 Uhr besteht ein vollständiges Flugverbot. Zudem werden Flugbewegungen in den sensibelsten Zeitfenstern doppelt gezählt. Im Jahr 2024 lag die Gesamtzahl der Nachtflüge deutlich unter der gesetzlich festgelegten Höchstgrenze.

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Weniger Belastung seit Wegfall der Postflüge am BER

Eine spürbare Entlastung brachte die Einstellung der nächtlichen Postflüge im Frühjahr 2024. Bis dahin startete regelmäßig kurz nach Mitternacht ein Postflug nach Stuttgart, während die Rückverbindung kurz darauf in Berlin landete. Eine Änderung des Postgesetzes ermöglicht mittlerweile längere Zustellzeiten, sodass diese nächtlichen Flüge entfallen konnten. Insgesamt reduzierte sich die Zahl der Nachtflüge dadurch um mehrere Hundert Bewegungen pro Jahr.

Die Fluglärmkommission betonte, dass konsequent angewandte Regeln ein zentraler Baustein für mehr Lärmschutz in der Region seien. Mit dem aktuellen Beschluss bestätigte sie diesen Kurs erneut.

Quellen: Bezirksamt Treptow-Köpenick, BER

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2 Kommentare

  1. Max 9. Dezember 2025 at 10:15 - Reply

    Früher hat man es geschafft, Briefe am nächsten Tag ohne Flugzeu zuzustellen.

    Was spricht denn gegen Ausnahmen für verspätete Landungen, wenn die Fluglinien nichts dafür können. Die Landung erfolgt mehr oder weniger im Leerlauf, und macht weit weniger Lärm als Starts.

  2. Schneider 10. Dezember 2025 at 00:56 - Reply

    Ich fliege selbst. die Flugsicherung darf so viel ich es weiß gesetzlich gar keine Flüge außer der Pilot wünscht es einfach so umleiten.

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