Die Bundesnetzagentur hat ihre Entscheidung für mehr Wettbewerb im deutschen Schienenfernverkehr bestätigt. Auf stark ausgelasteten Strecken muss die Infrastrukturtochter der Bahn künftig sicherstellen, dass auch Wettbewerber Zugang zu knappen Kapazitäten erhalten.

Die neuen Vorgaben greifen nur auf Schienenstrecken, für die aufgrund hoher Auslastung Kapazitätsobergrenzen festgelegt wurden. / © Foto: depositphotos.com
© Titelbild: depositphotos.com
Der deutsche Fernverkehr steht vor möglichen Veränderungen: Die Bundesnetzagentur hat am 17. Juli 2026 ihre endgültige Entscheidung zu den Bedingungen für neue Anbieter im Schienenpersonenfernverkehr getroffen. Künftig muss die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn, DB InfraGO, auf besonders stark ausgelasteten Streckenabschnitten mehr Raum für Wettbewerber schaffen.
Mit der sogenannten Wettbewerberklausel will die Behörde den Markteintritt neuer Anbieter erleichtern. „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, erklärte Behördenpräsident Klaus Müller.
Neue Regeln für stark ausgelastete Strecken
Die Vorgaben gelten für Streckenabschnitte mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen. Dort darf DB InfraGO bei Engpässen künftig nicht mehr als 60 bis 75 Prozent der für den Fernverkehr verfügbaren Kapazitäten an die DB Fernverkehr AG oder ein einzelnes Unternehmen vergeben. Den genauen Anteil legt DB InfraGO jeweils bei der jährlichen Fahrplanerstellung fest.
Die Regelung greift nur, wenn mehr Zugverbindungen angemeldet werden, als die vorhandene Infrastruktur zulässt. Ziel ist, dass mindestens ein Wettbewerber der Deutschen Bahn tatsächlich verkehren kann. Ab der Netzfahrplanperiode 2028 sollen auch wichtige Bahnknoten wie München und Frankfurt einbezogen werden.
Auf deutschen Schienen: Italo plant Einstieg ab 2028
Auslöser des Verfahrens war eine Beschwerde des italienischen Bahnunternehmens Italo. Der Betreiber von Hochgeschwindigkeitszügen plant, ab April 2028 in den deutschen Fernverkehr einzusteigen. Vorgesehen sind nach Unternehmensangaben Investitionen von rund 3,6 Milliarden Euro.
Geplant sind unter anderem Verbindungen zwischen München, Köln und Dortmund sowie zwischen München und Berlin. Insgesamt sollen 56 überwiegend tägliche Zugfahrten angeboten werden. Voraussetzung für den Einstieg ist ein verlässlicher Zugang zu den stark ausgelasteten Schienenwegen.

Hintergrund der Entscheidung sind die Pläne des italienischen Bahnunternehmens Italo, das ab April 2028 in den deutschen Fernverkehr einsteigen und unter anderem auch Berlin anbinden möchte. / © Foto: depositphotos.com
Kritik aus mehreren Bundesländern
Die Entscheidung stößt auch auf Bedenken. Mehrere Länder warnten davor, dass sich der Fernverkehr künftig stärker auf wirtschaftlich attraktive Verbindungen zwischen Großstädten konzentrieren könnte. Befürchtet wird, dass weniger rentable Strecken unter Druck geraten könnten.
Die Bundesnetzagentur betont dagegen, dass die neuen Regeln den Wettbewerb stärken sollen, ohne das Ziel eines attraktiven Fernverkehrsangebots in der Fläche aus den Augen zu verlieren.
DB InfraGO muss nun ihre Nutzungsbedingungen anpassen. Die Wettbewerberklausel soll erstmals bei der Erstellung des Netzfahrplans für 2028 angewendet werden, die bereits 2027 vorbereitet wird.
Quellen: Bundesnetzagentur
Jetzt PLUS-Kunde werden
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein PLUS-Abonnement.
Tags (Schlagwörter) zu diesem Beitrag
One Comment
Hinterlasse einen Kommentar Antwort abbrechen
Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.



Was genau verspricht man sich davon, weitere Wettbewerber im Personenfernverkehr auf ein und derselben miserablen Infrastruktur fahren zu lassen? Billigere Ticketpreise für die Fahgäste? Okay.
Aber das Hauptproblem ist doch wohl die Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit der Bahn aufgrund mangelnder Kapazität auf den Schienen und mangelhafter Instandsetzung bzw Instandhaltung der Infrastruktur….
Also ich brauch jetzt nicht neue Anbieter im Fernverkehr auf demselben miserablen Schienennetz. Das verschlechtert nur das Angebot für diejenigen, die – wie ich – eine BC 100 besitzen, weil die dann länger auf den nächsten ICE warten müssen. Ausser natürlich, die BC 100 gilt wider Erwarten auch für den neuen Wettbewerber.