Der neue Gesetzentwurf zum Baugesetzbuch bringt umfassende Neuerungen für den Wohnungsbau. Kommunen erhalten mehr Spielraum, Planungen werden beschleunigt und Verfahren digitalisiert.

© Titelbild: ENTWICKLUNGSSTADT

 

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Anfang April 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Baugesetzbuchs vorgelegt. Der Entwurf befindet sich aktuell in der Länder- und Verbändeanhörung und soll im nächsten Schritt ins Bundeskabinett eingebracht werden. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern und Planungsverfahren zu beschleunigen.

Der Gesetzentwurf umfasst Neuerungen im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung und im Raumordnungsgesetz. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie in wachsenden Städten wie Berlin zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann, ohne dabei Umwelt- und Lebensqualitätsaspekte zu vernachlässigen. Das Ministerium macht deutlich, dass Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung spielen und künftig mehr Handlungsspielraum erhalten sollen.

Mehr Planungsspielraum durch Entwurf für Baugesetzbuch

Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die stärkere Priorisierung des Wohnungsbaus. Kommunen sollen in angespannten Wohnungsmärkten ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau festlegen können. Voraussetzung ist, dass entsprechende Bebauungspläne als Maßnahmen zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs ausgewiesen werden. Ergänzend sollen regionale Planungen stärker koordinieren, wo neue Wohnbauflächen entstehen.

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Zudem sieht der Entwurf vor, Planungsprozesse deutlich zu beschleunigen. Umweltprüfungen werden vereinfacht, indem Gutachten in der Regel fünf Jahre gültig bleiben. Gleichzeitig werden Schwellenwerte für beschleunigte Verfahren angehoben. Nach Angaben des Ministeriums soll der Schutz von Umweltstandards bestehen bleiben, während Verfahren effizienter werden. Künftig sollen Bauleitplanverfahren zudem vollständig digital abgewickelt werden, mit klar definierten Fristen und einem Ziel von maximal zwei Jahren pro Verfahren.

Entwurf für Baugesetzbuch mit neuen Nutzungsansätzen

Weitere Neuerungen betreffen den Umgang mit problematischen Immobilien. Kommunen sollen erweiterte Vorkaufsrechte erhalten, um gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. In letzter Konsequenz könne auch eine Enteignung in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig sollen Milieuschutzgebiete gestärkt werden, um bestehende Nachbarschaften vor Verdrängung zu schützen.

Der Gesetzentwurf fördert außerdem neue Formen der Flächennutzung. Künftig sollen Projekte stärker auf multifunktionale Nutzung ausgelegt werden, etwa durch die Kombination von Einzelhandel und Energieerzeugung. Ziel ist es, vorhandene Flächen besser auszunutzen und zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen, ohne neue Flächen zu versiegeln. Gerade in dicht bebauten Städten wie Berlin kann dieser Ansatz dazu beitragen, den Wohnungsbau zu stärken und gleichzeitig Infrastruktur sowie Energieversorgung näher zusammenzubringen.

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Auch serielles und modulares Bauen soll durch einheitlichere Regelungen erleichtert werden. Ergänzend werden Maßnahmen zur Klimaresilienz vorgesehen, etwa durch mehr Grünflächen und bessere Anpassung an Hitzeperioden.

Nächste Schritte für das Baugesetzbuch

Das Ministerium sieht in den Neuerungen einen wichtigen Schritt für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Bundesbauministerin Verena Hubertz machte deutlich, dass das Baugesetzbuch den Rahmen für das Zusammenleben in Städten vorgibt und durch das geplante Update stärker auf aktuelle Herausforderungen ausgerichtet werden soll.

Nach Abschluss der Anhörungen soll der Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden. Ein Beschluss ist noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.

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Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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