Ein wichtiger Schritt für das geplante neue Stadtquartier am ehemaligen Güterbahnhof Köpenick ist geschafft: Das Eisenbahn-Bundesamt hat die bislang als Bahnflächen gewidmeten Areale freigestellt. Damit kann Berlin die Planung für einen großen Teil des vorgesehenen Wohnungsbaus weiter vorantreiben.

Blick auf das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick, auf dem künftig ein neues Quartier wachsen soll. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
© Titelbild: ADEPT u. Karres en Brands
Nach jahrelangen Verzögerungen ist eine zentrale Hürde für die Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick genommen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die knapp zwölf Hektar großen Flächen mit Bescheid vom 6. August 2026 von den Bahnbetriebszwecken freigestellt. Damit geht die Planungshoheit über das bislang gewidmete Bahnareal auf das Land Berlin über.
Die Freistellung betrifft das zentrale Schlüsselgrundstück der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Südosten Köpenicks. Auf dem insgesamt rund 35 Hektar großen Entwicklungsgebiet soll in den kommenden Jahren ein neues Stadtquartier mit etwa 1.800 Wohnungen entstehen. Hinzu kommen zwei Schulstandorte, Kitas, soziale und kulturelle Einrichtungen, Gewerbeflächen sowie neue Grün- und Freiräume.
Güterbahnhof Köpenick: Freistellung war Voraussetzung für weitere Planung
Besonders relevant ist die Entscheidung für den südlich der Bahntrasse gelegenen ehemaligen Güterbahnhof. Auf den nun freigestellten Flächen sollen nach Angaben des Senats rund 1.000 der insgesamt 1.800 Wohnungen entstehen. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von 40 Prozent gefördertem Wohnungsbau. Auch eine Gemeinschaftsschule soll auf dem Areal entstehen.
Die Freistellung war allerdings keineswegs selbstverständlich. Nachdem das Land Berlin das Verfahren bereits 2023 angestoßen hatte, änderte sich Ende desselben Jahres die Rechtslage. Ein Antrag auf Freistellung wurde im April 2025 zunächst abgelehnt. Eine erneute Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Sommer 2025 schuf schließlich eine Übergangsregelung für laufende Verfahren, insbesondere bei kommunalen Wohnungsbauvorhaben.
Mit der Entscheidung des EBA liegt nun neben dem im Februar 2026 bestätigten Entwicklungsrecht ein weiterer wichtiger Baustein für die Fortsetzung des Projekts vor. Auf dieser Grundlage können die Bebauungspläne für das zentrale Areal weiter vorbereitet werden.

Auf dem ehemaligen Güterbahnhof Köpenick soll ein neues Stadtquartier mit rund 1.800 Wohnungen entstehen. / © Visualisierung: ADEPT u. Karres en Brands
Rund 1.800 Wohnungen und neue Infrastruktur geplant
Grundlage der weiteren Planung ist der im März 2025 vom Senat beschlossene städtebaulich-freiräumliche Rahmenplan. Er sieht ein Quartier vor, das die bislang durch die Bahntrasse getrennten Bereiche stärker miteinander verbinden soll. Geplant sind unter anderem neue Fuß- und Radwege, Plätze, Grünverbindungen und ein Stadtteilpark.
Auch die Ostumfahrung Bahnhofstraße ist Teil der Entwicklungsmaßnahme. Die geplante Straße soll das Köpenicker Zentrum vom Verkehr entlasten und zugleich das neue Quartier erschließen.
Auf der heutigen Brachfläche haben sich nach Jahrzehnten ohne Bahnbetrieb artenreiche Grünstrukturen entwickelt. Unter anderem wurden Nachtigallen und Zauneidechsen nachgewiesen. Für die weitere Entwicklung sind deshalb Ausgleichsmaßnahmen und eine behutsame Umsiedlung geschützter Arten vorgesehen.
Wann auf den nun freigestellten Flächen tatsächlich gebaut wird, steht allerdings noch nicht fest. Zunächst müssen die entsprechenden Bebauungspläne aufgestellt und weitere planerische sowie bauvorbereitende Schritte abgeschlossen werden. Die Freistellung beseitigt damit eine zentrale rechtliche Hürde – der eigentliche Wohnungsbau ist damit aber noch nicht gestartet.
ehem. Güterbahnhof Köpenick
Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, Bezirksamt Treptow-Köpenick, meinBerlin, nd.aktuell, Gebietsfonds der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
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Ein guter Tag für Köpenick!… Jetzt braucht’s nur noch eine schicke Brücke am Schloss…