Mehr als eine Million Berliner stimmten 2021 dafür, große Wohnungskonzerne zu vergesellschaften. Fünf Jahre später ist noch keine einzige Wohnung auf dieser Grundlage in Gemeineigentum überführt worden. Was ist seit dem Volksentscheid passiert – und warum könnte ausgerechnet der Bund den Berliner Plänen nun einen Strich durch die Rechnung machen?

Fassade eines Berliner Wohnhauses mit Balkonen. An einem Balkon hängt ein Banner der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, das bezahlbare Mieten für alle fordert.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ setzt sich für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände in Berlin ein. Beim Volksentscheid 2021 stimmte eine Mehrheit für die Forderungen der Initiative. / © Foto: Wikimedia Commons, MOs810, CC BY 4.0

© Titelbild: Wikimedia Commons, Shushugah, CC BY-SA 4.0

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Mehr als eine Million Berliner stimmten 2021 für den Beschlussentwurf von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Große private Wohnungsbestände sollten in Gemeineigentum überführt werden. Fünf Jahre später ist auf dieser Grundlage noch keine Wohnung vergesellschaftet worden. Stattdessen folgten eine Expertenkommission, ein Regierungswechsel, ein Rahmengesetz und ein neuer Vorstoß der Initiative. Inzwischen mischt sich sogar der Bund ein.

Am 26. September 2021 ging es nicht unmittelbar um die Wohnungen der Deutsche Wohnen. Zur Abstimmung stand ein Beschlussentwurf, der den Berliner Senat aufforderte, die nötigen Schritte für eine Vergesellschaftung einzuleiten. 

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Wohnraum in Berlin: Vergesellschaftung soll private Unternehmen treffen

Betroffen sein sollten profitorientierte private Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Vorgesehen waren eine gemeinwirtschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts, eine demokratische Beteiligung von Mietern, Belegschaft und Stadtgesellschaft sowie ein Schutz vor späterer Reprivatisierung.

Das amtliche Ergebnis war eindeutig: 1.035.950 Menschen stimmten mit Ja, 715.698 mit Nein. Das entsprach 57,6 beziehungsweise 39,8 Prozent der Teilnehmenden. Doch die Berliner beschlossen damit kein fertiges Gesetz. 

Und genau das erklärt einen großen Teil der folgenden Entwicklung: Der Volksentscheid gab dem Senat einen politischen Auftrag, schuf aber selbst noch keine Rechtsgrundlage, mit der Wohnungen unmittelbar in Gemeineigentum überführt werden konnten.

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Nach dem Volksentscheid begann die rechtliche Prüfung

Im März 2022 setzte der damalige Senat folglich eine 13-köpfige Expertenkommission ein. Sie sollte prüfen, ob eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände verfassungsgemäß möglich wäre und welche rechtssicheren Wege es dafür gibt. Dabei untersuchte sie auch die Entschädigung, deren Finanzierung und die spätere Bewirtschaftung der Wohnungen.

Am 28. Juni 2023 legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor. Die Mehrheit kam zu dem Ergebnis, dass Artikel 15 des Grundgesetzes eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände grundsätzlich erlaubt. Auch eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts hielt die Mehrheit grundsätzlich für möglich. Allerdings gab es zu einzelnen Rechtsfragen Sondervoten. Der Bericht ersetzte zudem kein Gesetz, sondern klärte zentrale verfassungsrechtliche Fragen.

Infografik zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ mit einer Zeitleiste von 2021 bis 2026. Sie zeigt den Volksentscheid, die Expertenkommission, den Abschlussbericht, das Vergesellschaftungsrahmengesetz, den neuen Vorstoß der Initiative und die aktuellen Pläne des Bundes.

Fünf Jahre nach dem Volksentscheid ist in Berlin noch keine Wohnung auf dieser Grundlage vergesellschaftet worden. Die Infografik zeigt die wichtigsten Stationen seit 2021 und die weiterhin offenen Fragen zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände. / © Grafik: ENTWICKLUNGSSTADT mit KI

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„Deutsche Wohnen & Co enteignen“: CDU und SPD wollen anderen Weg

Zu diesem Zeitpunkt regierte bereits eine neue Koalition. CDU und SPD hatten im April 2023 vereinbart, bei einem positiven Ergebnis der Kommission zunächst ein allgemeines Vergesellschaftungsrahmengesetz zu schaffen. Es sollte nicht nur für Wohnungen gelten, sondern grundsätzlich auch für andere Bereiche der Daseinsvorsorge wie Wasser und Energie. Gleichzeitig legte die Koalition fest, dass dieses Gesetz erst zwei Jahre nach seiner Verkündung gelten soll.

Im März 2026 beschloss das Abgeordnetenhaus das Rahmengesetz. Es verlangt unter anderem ein konkretes Gemeinwohlziel, Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Entschädigung. Jedoch: dieses Gesetz, das ohnehin erst ab dem 28. März 2028 gilt, vergesellschaftet selbst nichts. Für Wohnungen wäre weiterhin ein eigenes Anwendungsgesetz nötig. 

Bisher wenig Nachdruck beim Vergesellschaftungsrahmengesetz

Offen ist zudem weiterhin die angekündigte verfassungsrechtliche Prüfung. Das Rahmengesetz tritt erst 24 Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Diese lange Frist sollte nach früheren Angaben des Senats unter anderem eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht ermöglichen. Doch Anfang September 2026 war ein entsprechendes Verfahren noch nicht eingeleitet.

Auf eine Schriftliche Anfrage von Linken-Abgeordneten erklärte der Senat, selbst keinen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gestellt zu haben. Auch von einem Antrag eines anderen berechtigten Organs sei ihm nichts bekannt. Wann und auf welchem Weg die angekündigte Prüfung erfolgen soll, ist damit weiterhin offen.

„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bereitet zweiten Volksentscheid vor

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wollte darauf nicht länger warten. Bereits 2023 kündigte die Initiative einen neuen Weg an und begann mit der Arbeit an einem eigenen Gesetz. Im September 2025 stellte sie die erste Fassung ihres Vergesellschaftungsgesetzes vor.

Damit unterscheidet sich der neue Anlauf grundlegend von 2021. Damals wurde über einen Beschluss abgestimmt, der den Senat zur Erarbeitung eines Gesetzes aufforderte. Nun will die Initiative ein ausgearbeitetes Gesetz zum Gegenstand eines neuen Volksbegehrens machen. Bei einem erfolgreichen Gesetzesvolksentscheid könnte somit unmittelbar ein Gesetz beschlossen werden. Noch befindet sich dieses Vorhaben weiterhin in Vorbereitung.

Nun könnte auch der Bund die Berliner Pläne verändern

Seit Sommer 2026 kommt eine weitere Unsicherheit hinzu. Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss des Bundes darauf verständigt, per Bundesgesetz verhindern zu wollen, dass private Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze vergesellschaftet werden. Ein entsprechendes Gesetz ist bislang zwar nicht beschlossen. Ende August erklärte die Bundesregierung aber, dass intern geklärt werde, welches Ressort dafür federführend zuständig ist.

Ob und in welcher Form ein solches Bundesgesetz zustande kommt und ob es verfassungsrechtlich Bestand hätte, ist damit offen. Für Berlin könnte diese Auseinandersetzung jedoch entscheidend werden.

Fünf Jahre später ist die Enteignung weiterhin offen

Der Volksentscheid von 2021 ist deshalb weder einfach umgesetzt noch bedeutungslos geworden. Im dritten Teil der Serie geht es deshalb um die Frage: Welche Parteien wollen die Vergesellschaftung tatsächlich umsetzen, welche lehnen sie ab – und wie hat sich die Haltung der Berliner seit 2021 verändert?

 

Quellen: Landeswahlleitung Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Expertenkommission Vergesellschaftung, rbb24, Deutsche Wohnen & Co enteignen

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