Rund 300 Wohnungen sollen entstehen, gleichzeitig sollen Clubs, Sport- und Kulturangebote langfristig gesichert werden. Doch beschlossen ist der neue RAW-Kompromiss noch nicht – und einige entscheidende Fragen sind weiterhin offen. Was wird aus den Plänen für das 100-Meter-Hochhaus? ENTWICKLUNGSSTADT erklärt die sieben wichtigsten Fragen zum RAW-Deal.

Städtebauliche Visualisierung der geplanten Entwicklung des RAW-West-Geländes in Berlin-Friedrichshain mit historischen Bestandsgebäuden, mehreren Neubauten und einem Hochhaus an der Warschauer Brücke.

So könnte sich das RAW-West-Gelände in Berlin-Friedrichshain künftig entwickeln: Das städtebauliche Konzept verbindet den historischen Gebäudebestand mit mehreren Neubauten und einem markanten Hochhaus an der Warschauer Brücke. / © Visualisierung: Axonometrie Stand Januar 2026 / Holzer Kobler Architekturen

© Titelbild: Kurth Real Estate / Holzer Kobler Architekturen, mit Atelier Loidl Landschaftsarchitekten

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Nach jahrelangen Verhandlungen und einem zuletzt offen ausgetragenen Konflikt zeichnet sich für den westlichen Teil des RAW-Geländes in Friedrichshain eine neue Perspektive ab. Bezirk, Senat und Eigentümerin haben sich auf einen gemeinsamen Fahrplan verständigt, der die bestehenden Kulturangebote sichern und zugleich die weitere bauliche Entwicklung ermöglichen soll.

Eine entscheidende Neuerung ist der geplante Wohnungsbau: Mehrere hundert Wohnungen könnten künftig auf dem Areal entstehen. Gleichzeitig sollen Clubs, Ateliers, Sport- und Kulturangebote langfristig erhalten bleiben. Und was wird aus dem geplanten 100-Meter-Hochhaus?

ENTWICKLUNGSSTADT beantwortet die sieben wichtigsten Fragen zum neuen Kompromiss und zur Zukunft von RAW West.

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Frage 1: Ist die Kompromisslösung schon beschlossene Sache?

Nein, die Kompromisslösung ist noch nicht endgültig beschlossen. Zwar haben sich Senatsverwaltung, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und Eigentümerin auf den neuen Fahrplan verständigt, die politischen Zustimmungen stehen aber noch aus. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg muss der Vereinbarung noch zustimmen.

Da der Bezirk zunächst ab September 2026 für zwei Jahre als Zwischenmieter auftreten soll und damit finanzielle Verpflichtungen verbunden sind, ist außerdem die Zustimmung des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses erforderlich. Erst wenn diese Beschlüsse vorliegen, kann die vereinbarte Zwischenlösung umgesetzt und parallel das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden.

Frage 2: Bleiben alle Kultur- und Freizeitangebote auf dem RAW-Areal erhalten?

Nach derzeitigem Stand sollen die bestehenden Kultur-, Sport- und Freizeitangebote im sogenannten „Soziokulturellen L“ langfristig erhalten bleiben. Dazu gehören unter anderem etablierte Einrichtungen wie das Cassiopeia, Crack Bellmer und die Skatehalle Berlin.

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Zunächst soll der Bezirk die entsprechenden Flächen selbst anmieten und an die bestehenden Nutzer weitervermieten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens soll eine noch zu bestimmende Generalmieterin das „Soziokulturelle L“ für 30 Jahre mietfrei übernehmen. Damit ist der Erhalt zentraler Kulturangebote ein wesentlicher Bestandteil des neuen Kompromisses – endgültig abgesichert ist er allerdings erst, wenn die Vereinbarungen politisch beschlossen und rechtlich umgesetzt sind.

RAW-Areal, Berlin-Friedrichshain

Für das RAW-Gelände in Friedrichshain zeichnet sich nach jahrelangen Verhandlungen eine Lösung ab. Kultur, Gewerbe und künftig auch Wohnungen sollen Teil eines neuen gemischten Stadtquartiers werden. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

Frage 3: Wie viele Wohnungen sollen auf dem Areal entstehen? Sind Eigentumswohnungen geplant?

Nach dem neuen Kompromiss sollen auf dem westlichen RAW-Gelände rund 300 Wohnungen entstehen. Vorgesehen sind ausdrücklich Mietwohnungen, Eigentumswohnungen sind nach dem derzeit bekannten Planungsstand nicht vorgesehen.

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Rund ein Drittel der Wohnungen soll als geförderter Wohnraum entstehen, also etwa 100 Einheiten. Damit wird das Wohnen erstmals zu einem wesentlichen Bestandteil der weiteren Quartiersentwicklung, nachdem es in früheren Planungsphasen wegen möglicher Konflikte mit Clubs und Veranstaltungsorten zeitweise ausgeschlossen worden war. Wie die Wohnungen konkret verteilt und ausgestaltet werden, soll im weiteren Bebauungsplanverfahren geklärt werden.

Frage 4: Wie ist der konkrete Zeitplan für die weitere Umsetzung?

Der nächste wichtige Schritt steht bereits Anfang September 2026 an: Am 2. September soll der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses, voraussichtlich am 9. September die BVV Friedrichshain-Kreuzberg über die Vereinbarung entscheiden. Bei Zustimmung soll der Bezirk ab September 2026 zunächst für zwei Jahre als Zwischenmieter für die Kultur- und Freizeitflächen auftreten; eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.

Parallel dazu wird das Bebauungsplanverfahren für RAW West weitergeführt und soll nach der aktuellen Vereinbarung spätestens bis März 2029 abgeschlossen werden. Mit der Festsetzung des Bebauungsplans endet die Interimsanmietung durch den Bezirk; anschließend soll ein noch zu bestimmender Generalmieter die gesicherten Kulturflächen für 30 Jahre übernehmen. Einen konkreten Termin für den eigentlichen Baustart der rund 300 Wohnungen und der weiteren Neubauten gibt es derzeit noch nicht.

RAW-Gelände, Berlin-Friedrichshain

Die Zukunft von RAW West wird neu verhandelt – und Wohnen spielt dabei plötzlich eine wichtige Rolle. Gleichzeitig soll der Bezirk die bedrohten Kulturflächen zunächst selbst anmieten und langfristig absichern. / © Visualisierung: Kurth Real Estate / Holzer Kobler Architekturen, mit Atelier Loidl Landschaftsarchitekten

Frage 5: Wie sollen Club- und Kulturbetrieb und die geplante Wohnnutzung gemeinsam auf einem Areal möglich gemacht werden?

Genau diese Frage gehört derzeit noch zu den größten Herausforderungen des neuen Kompromisses. Die rund 300 Wohnungen sollen so geplant werden, dass die bestehenden Clubs und Kulturangebote weiterbetrieben werden können; dafür müssen im Bebauungsplan insbesondere Schallschutz, Abstände und die konkrete Anordnung der unterschiedlichen Nutzungen gelöst werden.

Der Vorsitzende der Berliner Clubcommission, Marcel Weber, warnt laut Berliner Morgenpost bereits vor dem Risiko, dass künftige Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund der Lärmbelastung gegen bestehende Clubs vorgehen könnten.

Eine dauerhafte bauliche und rechtliche Lösung für diesen Nutzungskonflikt liegt bislang also noch nicht vor. Gerade deshalb wird das weitere Bebauungsplanverfahren entscheidend dafür sein, ob der politisch gewünschte Spagat zwischen Wohnungsneubau und langfristigem Erhalt der Clubkultur auf demselben Areal tatsächlich gelingt.

Frage 6: Betrifft der Entwicklungsplan das gesamte RAW-Gelände?

Nein, die aktuelle Vereinbarung betrifft nicht das gesamte RAW-Gelände, sondern den rund 5,15 Hektar großen westlichen Teil, der als „RAW West“ bezeichnet wird. Für diesen Bereich läuft das Bebauungsplanverfahren 2-25a, das die künftige Entwicklung zwischen Warschauer Straße und dem östlich anschließenden Teil des Areals regeln soll.

Der östliche Teil des ehemaligen RAW-Geländes wird unabhängig davon entwickelt und ist nicht Bestandteil des nun ausgehandelten Kompromisses zwischen Bezirk, Senat und Kurth-Gruppe. Dort laufen bereits konkrete Maßnahmen zur Erschließung von „RAW Ost“, unter anderem im Umfeld des weiterhin bestehenden Talgo-Werks. Die Vereinbarung über rund 300 Wohnungen und die langfristige Sicherung des „Soziokulturellen L“ bezieht sich somit ausschließlich auf RAW West.

Frage 7: Ist das 100-Meter-Hochhaus weiterhin Teil der Planungen?

Ja, das seit Jahren diskutierte rund 100 Meter hohe Hochhaus an der Warschauer Brücke bleibt nach aktuellem Planungsstand Bestandteil der Entwicklung von RAW West. Der Hochpunkt war bereits Teil des bisherigen städtebaulichen Kompromisses und soll mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich weiterverfolgt werden; die neue Einigung über Wohnungen und Kultursicherung bedeutet also keine Abkehr von den Hochhausplänen.

Gebaut werden kann der Turm allerdings erst, wenn entsprechendes Baurecht geschaffen ist; eine endgültige Baugenehmigung für das Hochhaus liegt damit noch nicht vor. Entscheidend bleibt der Bebauungsplan 2-25a, der nach der neuen Vereinbarung spätestens bis März 2029 abgeschlossen werden soll. Die konkrete Ausgestaltung und Nutzung des Hochhauses kann sich im weiteren Planungsverfahren daher noch verändern.

RAW-Gelände Visualisierung mit Hochhaus

Weiterhin Teil der Planungen: ein 100-Meter-Hochhaus, in dem Flächen für Büro und Gewerbe entstehen sollen. / © Visualisierung: Kurth Real Estate / Holzer Kobler Architekturen, mit Atelier Loidl Landschaftsarchitekten

Das Bild zeigt das RAW-Gelände in Friedrichshain mit dem Club Cassiopeia und mehreren Gebäuden entlang der Revaler Straße.

Das RAW-Gelände in Friedrichshain zählt zu den bekanntesten Kultur- und Gewerbestandorten entlang der Revaler Straße. / © Foto: Wikimedia Commons, Lear 21, CC BY-SA 4.0

RAW-Gelände

Quellen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Kurth-Gruppe, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Holzer Kobler Architekturen, Atelier Loidl Landschaftsarchitekten

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One Comment

  1. a.t. 13. August 2026 at 12:27 - Reply

    Sollte auf der anderen Seite der 167m-Tower kommen, würde ich hier als Investor sofort nachladen…Was sie wohl auch machen werden.

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