Charlottenstraße in Berlin-Mitte: Die Senatsverkehrsverwaltung kündigt für 2026 den lang erwarteten Umbau der Charlottenstraße an, nach mehr als zwei Jahrzehnten Baustellenzustand im Zentrum Berlins. Eine Bauzeit von rund einem Jahr ist geplant, zudem muss ein strenges Regelwerk berücksichtig werden. Die künftige Charlottenstraße soll multifunktional genutzt werden.

Die Berliner Verkehrsverwaltung sieht den schlechten Zustand als Grund für einen „grundhaften Neubau“ der Charlottenstraße in Berlin-Mitte. Geplanter Start: 2026, vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
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Die mittlerweile sehr bekannte Dauerbaustelle am Staatsbibliotheks-Abschnitt sorgt für Unmut: Ein kurzer Abschnitt der Charlottenstraße zwischen Unter den Linden und Dorotheenstraße stellt seit mehreren Jahren ein ein städtebauliches Ärgernis dar (ENTWICKLUNGSSTADT berichtete am Freitag ausführlich).
Dort steht seit 2005 ein Bauzaun – ursprünglich errichtet im Zuge der Bibliothekssanierung. Auch vier Jahre nach Abschluss der Arbeiten ist die Fläche verwahrlost, wird als Parkplatz genutzt und bleibt für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Charlottenstraße in Berlin-Mitte: Bezirk sieht Senat in der Verantwortung
Das Bezirksamt Mitte erklärte gegenüber ENTWICKLUNGSSTADT, dass die Fläche im sogenannten Zentralen Bereich liege und somit der Senatsverkehrsverwaltung unterstehe. Diese arbeite derzeit an einer Neugestaltung im Rahmen des Regelwerks zur Straßenraumgestaltung Südliche Friedrichstadt.
Der Bezirk selbst habe während der Übergangszeit die Verkehrssicherung übernommen, sich jedoch eine schnellere Umsetzung erhofft. Sollte sich das Verfahren weiter verzögern, wolle man über eine temporäre Öffnung nachdenken, so eine Sprecherin des Bezirksamts. Eine konkrete Antwort des Senats auf die Frage nach dem weiteren Zeitplan war bis zum Erscheinen des Artikels ausgeblieben.
Dauerbaustelle an der Staatsbibliothek Unter den Linden: Senatsverwaltung sieht Notwendigkeit für Neubau
Wie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf Anfrage bestätigte, wurde die Charlottenstraße im Zuge der langjährigen Sanierung der Staatsbibliothek Unter den Linden teilweise als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Nach dem Rückbau dieser temporären Anlagen sei der schlechte bauliche Zustand von Fahrbahn und Gehweg deutlich sichtbar geworden.
Daraus habe sich laut Verwaltung die Notwendigkeit eines „grundhaften Neubaus“ ergeben. Die Maßnahme wurde daher in die Finanzplanung des Landes aufgenommen, wie ein Sprecher der Senatsverwaltung mitteilte. Erste Mittel für Bauvorbereitungen wurden demnach bereitgestellt und die konkrete Planung eingeleitet.
Charlottenstraße: Baubeginn für Umbau in Berlin-Mitte für 2026 vorgesehen
Derzeit befinde sich die Bauplanungsunterlage in der fachlichen Prüfung. Vorbehaltlich der Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2026 sei ein Baubeginn für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Bauzeit werde aktuell mit rund einem Jahr veranschlagt. Bis 2027 wäre die Dauerbaustelle in der Charlottenstraße – nach dann 22 Jahren Bestand – endlich verschwunden.
Die bauliche Neugestaltung orientiert sich an dem sogenannten Regelwerk zur Straßenraumgestaltung Südliche Friedrichstadt, wie der Senat bestätigte. Dieses wurde ursprünglich durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitet und formuliert gestalterische Leitlinien für die Berliner Innenstadt. Es enthält Vorgaben zu Materialien, Straßenquerschnitten, Ausstattungselementen und multifunktionalen Nutzungen.
Regelwerk südliche Friedrichstadt: Die zukünftige Charlottenstraße soll multifunktional genutzt werden
Ziel sei es laut Verkehrsverwaltung, trotz der funktionalen Anforderungen des heutigen Verkehrs eine gestalterische Kohärenz herzustellen, die sich an der historischen Struktur der Berliner Mitte orientiert. Zugleich sollen Aspekte wie Klimaanpassung, Entsiegelung, Begrünung und barrierefreier Umbau stärker berücksichtigt werden. Konkret bedeutet das etwa, dass bei der Gestaltung befestigter Oberflächen soll auf eine begrenzte Zahl bewährter „berlintypischer Materialien und Verlegearten“ zurückgegriffen werden soll.
Eine reine Fahrradstraße oder gar eine Fußgängerzone soll aus der Charlottenstraße hingegen nicht werden. Konkret heißt es laut Senatsverwaltung: „Unabhängig von künftigen betrieblichen Regelungen sollen die Fahrbahnbreiten grundsätzlich auch weiterhin einen Kfz-Begegnungsfall ermöglichen. Die […] Flächen entlang der Bordlinien werden nicht mehr nur durch den parkenden Kfz-Verkehr, sondern multifunktional genutzt. Sie werden zu Gunsten verschiedener Nutzungsansprüche (u.a. Versickerung, Begrünung, Fahrradparken, Liefern) als Multifunktionsstreifen ausgebildet.“
Quellen: Bezirksamt Mitte, Der Tagesspiegel, Architektur Urbanistik Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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Immerhin hat sich der Senat – gegebenenfalls auf einen anderen Bericht hier (https://entwicklungsstadt.de/charlottenstrasse-in-berlin-mitte-20-jahre-bauzaun-mitten-im-zentrum/) – zur „Erledigung“ der Angelegenheit geäußert. Unabhängig davon, dass die Dauer der Arbeiten an der Staatsbibliothek schon skandalös lange dauerten, hätte man lange vor Beendigung der Bauarbeiten an selbiger feststellen und sich daher vom Zustand der Straße überzeugen können. Man hätte folglich schon damals die Planungen betreiben, die entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse usw. treffen können. Man hätte entsprechende Pläne unmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten an der Staatsbibliothek beginnen können. Es bleibt auch völlig unverständlich, weshalb für diese „paar Meter“ Straße die Bauarbeiten ein Jahr in Anspruch nehmen sollten.
Die Planungen richten sich nach dem „Regelwerk zur Straßenraumgestaltung für die südliche Friedrichstadt“.
Danach gilt:
„Ziel des Regelwerks ist es laut Berliner Senat, trotz baulicher Brüche infolge von Krieg, Teilung und Wiederaufbau, eine „gestalterische Kohärenz“ herzustellen. Besondere Beachtung sollen dabei Anforderungen an Barrierefreiheit, Fuß- und Radverkehr, städtebauliche Integration sowie neue Elemente wie Ladesäulen und Fahrradverleihstationen finden.
Die Vielfalt an Funktionen und historischen Prägungen im Gebiet erfordert eine differenzierte, aber dennoch regelhafte Herangehensweise, wie das Regelwerk fordert. Das Regelwerk berücksichtigt dabei auch ausdrücklich Übergangszustände in der Baupraxis und dient als Grundlage für Planung, Diskussion mit Investoren und Öffentlichkeitsarbeit, wie es dort heißt.“
Laberlaberlaber! Die Zeit, die die zuständige Senatsverwaltung für die Formulierung solcher „gequirlter Schiffersche..e“, solcher pseudointellektueller Ergüsse verschwendet, sollte sie lieber für ihre eigentliche Arbeit verwenden. Verdammt vieles wäre für diese Stadt gewonnen!
Für dieses kurze Stück Straße sind weder besondere Anforderungen an Barrierefreiheit, Fuß- und Radverkehr, städtebauliche Integration zu stellen, noch sind in diesem Bereich, der nicht besonders frequentiert war, weder durch Autos noch durch Radfahrer und Fußgänger, Ladesäulen oder Fahrradverlehstationen zu planen.
Die Charlottenstraße ist hier rund 177 Meter lang!!! Wenn man nicht irgendwelchen wahnhaften Ideologien anhaftet, dann bedarf es fdür diese Straße nicht mehr als einer Beauftragung, den Fußweg an der Bibliothek und die Teerdecke der Straße wieder herzustellen. Wenn eine Stadt für die Planung mehr als drei Monate braucht, hat sie schon verloren. Und wenn die Bauarbeiten mehr als sechs Monate dauern, ist das ein Skandal.
Dass das alles so nicht funktioniert, dürfte einen Grund haben: Die Verwaltungsbeamte verweigern die von ihnen geschuldete Leistung … und der zuständige Senatsverantwortliche lässt sich entsprechend vorführen.
Bravo, absolut richtig, was Sie schreiben! Solche Vorgänge sind Realsatire, aber leider kein bißchen lustig, incl. des Buchstabenquarks, der sich darum rankt. Da fragt man sich manchmal, ob die sich darüber selber kaputtlachen in der Verwaltung, oder ob das ernstgemeint ist…