Die Zukunft des Standortes Soorstraße in Charlottenburg-Wilmersdorf bleibt vorerst ungewiss. Der Senat prüft, ob neben Geflüchteten auch Studenten dort künftig wohnen können.
© Titelbild: Wikimedia Commons, Gerd Fahrenhorst, CC BY 4.0
Der Standort Soorstraße in Charlottenburg-Wilmersdorf spielt eine wichtige Rolle bei der Einrichtung von temporären Wohnräumen. Ursprünglich plante der Senat, das Gebäude vollständig als Unterkunft für Geflüchtete zu nutzen. Inzwischen prüft die Verwaltung jedoch eine erweiterte Nutzung. Dabei rückt insbesondere Wohnraum für Studenten in den Blick.
Grundlage ist eine schriftliche Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus vom März 2026. Daraus geht hervor, dass der Umbau des Gebäudes nicht gestoppt wurde. Gleichzeitig hat der Senat entschieden, zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten zu untersuchen.
Geplante Nutzung für Geflüchtete in der Soorstraße bleibt bestehen
Der Standort in der Soorstraße wurde zunächst für die Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen. Das betrifft vor allem den Gebäudeteil B. Hier besteht weiterhin ein Mietvertrag über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Der Bedarf an solchen Unterkünften bleibt laut Senat hoch. Bereits 2024 wurde darauf hingewiesen, dass bestehende Kapazitäten nahezu ausgeschöpft sind. Zudem verlängert sich die Aufenthaltsdauer von Geflüchteten in Unterkünften, da bezahlbarer Wohnraum weiterhin knapp ist.
Prüfung: Studenten als zusätzliche Zielgruppe für Wohnen in der Soorstraße
Seit Dezember 2025 prüft der Senat zusätzlich eine alternative Nutzung. Die Task Force „Integration und Unterbringung“ hat auf Landesebene den Auftrag erteilt, die Immobilie auch für andere Bedarfsgruppen zu bewerten. Dazu zählen neben Geflüchteten unter anderem Studenten und Auszubildende.
Im Fokus steht vor allem der Gebäudeteil A. Dieser könnte künftig unabhängig vom Standort für Geflüchtete entwickelt werden. Ziel ist es, kurzfristig nutzbaren Wohnraum zu schaffen, etwa im Bereich „Wohnen auf Zeit“.
Rechtliche Hürden für Wohnraum in der Soorstraße
Die Umsetzung bleibt jedoch komplex. Das Grundstück liegt in einem Gewerbegebiet. Dort ist klassische Wohnnutzung grundsätzlich nicht zulässig. Für die Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete wurde bereits eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Soll das Gebäude künftig auch von Studenten genutzt werden, ist eine weitere Genehmigung notwendig. Dabei handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Die zuständige Bauaufsicht muss prüfen, ob und unter welchen Bedingungen diese möglich ist.
Soorstraße in Charlottenburg-Wilmersdorf verändert Situation für Geflüchtete
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gehört aktuell zu den Bezirken mit vergleichsweise wenigen Unterbringungsplätzen für Geflüchtete. Mit bis zu 950 geplanten Plätzen könnte die Soorstraße diese Situation deutlich verändern.
Gleichzeitig könnte zusätzlicher Wohnraum für Studenten entstehen. Gerade in Berlin bleibt dieser Markt angespannt. Die Kombination aus beiden Nutzungen könnte daher zwei Bedarfe parallel adressieren. Eine endgültige Entscheidung hat der Senat bislang jedoch nicht getroffen.
Soorstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
Quellen: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage, Drucksache 19 / 25 416
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Bin grundsätzlich dagegen !!!
In unserer Gegend Westend -Soorstraße sind mehrere Flüchtlingsunterkünfte vorhanden, wie können sie behaupten das hier zu wenige Flüchtlinge leben . Schauen sie Soorstraße befindet sich ein Heim , Fürstenbrunner Weg herrschen katastrophale Zustände!! Kinder schwirren zur später
Stunde noch draußen herum . Wir haben auch eine Flüchlingsbegehungsstätte . Alle möglichen Unterkünfte sind voll gestopft. Dann frage ich mich wie können sie sowas behaupten zu wenige Flüchtlinge aufzunehmen.
Unser Westend verkommt schon zunehmend!
Also überdenken sie bitte dieses Vorhaben .
Ansonsten sehe ich mich gezwungen meine Wahlpartei zu überdenken .
Mit freundlichen Grüßen
Frau Kirschner