Der Bundestag hat den „Bau-Turbo“ verabschiedet, um Wohnungsbauprojekte schneller zu genehmigen. Bundesbauministerin Verena Hubertz erläuterte anschließend die Details zur Umsetzung.

Zahlreiche Bauvorhaben geraten ins Stocken und bleiben über Jahre unvollendet. Der neue „Bau-Turbo“ soll genau hier ansetzen und Prozesse beschleunigen. / © Foto: depositphotos.com
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Der Bundestag hat das Gesetz zur bundesweiten Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Nach mehreren Anpassungen im parlamentarischen Verfahren wird der Entwurf nun dem Bundesrat zur weiteren Beratung vorgelegt. Bei einer digitalen Auftaktveranstaltung am 17. Oktober 2025 stellte Bundesbauministerin Verena Hubertz das Konzept des sogenannten „Bau-Turbos“ vor.
Ziel des „Bau-Turbos“ ist es, Genehmigungsverfahren zu verkürzen und Kommunen größere Handlungsspielräume einzuräumen. Der neue Paragraf 246e des Baugesetzbuches erlaubt es Gemeinden, befristet von bestehenden Vorschriften abzuweichen und Bauvorhaben innerhalb von drei Monaten zu genehmigen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2030 und soll anschließend überprüft werden.
Bundestag beschließt „Bau-Turbo“: Kein Ersatz für Stadtplanung
Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfes im Juni 2025 wurde die Reform nun beschlossen. Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärte während der Veranstaltung, der „Bau-Turbo“ solle bürokratische Hürden abbauen und den Wohnungsbau spürbar beschleunigen, ohne dabei die kommunale Planungshoheit einzuschränken.
Über die Anwendung entscheide weiterhin der jeweilige Gemeinderat, der Bauprojekte innerhalb der dreimonatigen Frist ablehnen oder mit Auflagen versehen könne. Der Bund wolle die Kommunen in ihrer Arbeit unterstützen, nicht über sie hinweg entscheiden. Auch die Bauräte behalten ihre Mitspracherechte.
Bundesbauministerium: Umsetzungslabor begleitet das neue Verfahren in der Praxis
Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung hat das Bundesbauministerium das sogenannte Umsetzungslabor eingerichtet. Diese Plattform soll einen kontinuierlichen Austausch zwischen Bund, Kommunen und Fachleuten ermöglichen und den gemeinsamen Lernprozess fördern. So soll die Balance zwischen beschleunigtem Bauen, Bürgerbeteiligung und nachhaltiger Stadtentwicklung erhalten bleiben.
Die Bundesregierung will damit zeigen, dass mehr Tempo beim Bauen nicht zwingend auf Kosten von Qualität oder Mitsprache gehen muss. Eine bundesweite „Bau-Turbo-Werkstatt“ ist für den 10. November 2025 geplant, bei der erste Erfahrungen ausgewertet und konkrete Anwendungsbeispiele entwickelt werden sollen.
Gesetzesentwurf zum „Bau-Turbo“ vorerst bis 2030 befristet
Die Regelung des neuen Gesetzesentwurfes ist zunächst bis Ende 2030 befristet und wird als „experimentelle Kraft“ beschrieben, die erprobt und anschließend bewertet werden soll. Eine Verlängerung oder Anpassung über diesen Zeitraum hinaus sei laut Hubertz möglich, sofern sich der Paragraf als praktikabel und wirksam erweist.
Die Ministerin betonte, der „Bau-Turbo“ löse nicht alle Probleme, sondern sei das erste Element einer umfassenderen Strategie, die schrittweise weiterentwickelt werden soll.
Kritik am „Bau-Turbo“: Ökologische und soziale Folgen
Während die Bundesregierung das Vorhaben als wichtigen Schritt gegen den Wohnungsmangel bewertet, stößt der Entwurf auf Kritik von Umwelt- und Fachverbänden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt vor negativen Auswirkungen auf Natur, Klima und Stadtentwicklung. Nach Einschätzung des Verbandes könnte die Reform zu einer stärkeren Zersiedelung führen, da ökologische Prüfungen verkürzt oder umgangen würden.
Auch im Rahmen eines Ideenwettbewerbs zum Thema Leerstand wurde die Fokussierung auf Neubau kritisiert. Hubertz entgegnete, dass Bauen nicht ausschließlich Neubau bedeute, sondern auch Umbau und Umnutzung umfasse. Viele Büroflächen stünden infolge des Trends zum Homeoffice leer oder würden kaum genutzt. Der „Bau-Turbo“ solle Kommunen dabei helfen, solche Flächen flexibel umzunutzen und so neuen Wohnraum oder soziale Infrastruktur zu schaffen.
Quellen: BUND, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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6 Kommentare
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Wenn man sich den Gesetzestext genauer anschaut ändert sich grundsätzlich nichts. Es bleibt alles beim Alten. Es wird lediglich, das was in der Praxis schon seit Jahren Anwendung findet, legalisiert. Ein Beispiel für Berlin: die Überschreitung der GFZ. Bei Nachverdichtungen und Aufstockungen schon seit Jahren gegen zusätzlicher Auflagen üblich. Das größte Problem für Bauherren ist vor allem die Trägheit der Behörden wegen zu vieler Aufgaben und zu wenig Personal und man dadurch 6 Monate, oft sogar länger auf eine Baugenehmigung für einfache Bauvorhaben warten muss oder man 3 Monate auf eine Bestätigung wartet, dass ein Baum beschnitten werden darf.
Die Tagesschau Heute dazu
„Die Gesetzesänderungen von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) haben einen Vorläufer, der ebenfalls schon als Bau-Turbo bezeichnet wurde. Diese erste Reform wurde in der Ampel-Regierung von Hubertz‘ Vorgängerin Klara Geywitz, ebenfalls SPD, umgesetzt. Kommunen ist es seitdem möglich, Bauprojekte in bestimmten Fällen von den Vorgaben des Bebauungsplanes zu befreien.“
„Darüber hinaus führt die Bundesregierung einen neuen Paragraphen im Baugesetzbuch ein, den Bauministerin Hubertz gerne als „Brechstange“ für die Kommunen bezeichnet. „Es kann in innerstädtischen Bereichen, für die es keinen Bebauungsplan gibt, gebaut werden, ohne zuvor einen Bebauungsplan zu erlassen“, so das Bundesbauministerium.“
„In seiner jetzigen Form sei der Bau-Turbo eigentlich nur ein Planungsturbo. Damit er wirklich zündet, brauche es weitere Reformen.“ https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/bauturbo-umsetzung-duesseldorf-100.html
Was verwundert, das in Berlin mit der neuen Hochhausleitlinie, die Mischnutzung weggefallen ist, also kein Anteil für Wohnungen mehr notwendig wird. Besser wäre wenn das wieder verlangt wird um alles daran zu setzen den Wohnungsmarkt zu beruhigen. https://entwicklungsstadt.de/berlin-ueberarbeitet-hochhausleitbild-weniger-vorgaben-mehr-freiheit-fuer-wohnprojekte
Zu den Neuregelungen gehört:
Städte und Gemeinden können auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten. Das spart neben Kosten vor allem viel Zeit. Denn bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vergehen oft mehrere Jahre.
Wenn eine Kommune den „Bau-Turbo“ anwendet, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden.
Bauanträge gelten nach drei Monaten als genehmigt, wenn die Behörde in dieser Zeit den Antrag nicht ausdrücklich ablehnt. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohnungsbau-turbo-2354894
Dass nach 3 Monaten bei Nichtversagen die Baugenehmigung automatisch vorliegt sehe ich in der Praxis noch nicht. Im Gesetz steht ja auch ausdrücklich drin, dass zB. Umwelt- oder denkmalschutzrechtliche Beteiligungen den Fristlauf verlängern können. Dass die Umweltschutzbehörden nicht beteiligt werden, trifft nach meiner Erfahrung höchstens bei Umbauten im Innern von Bestandgebäuden zu. Für solche Umbauten ist aber auch heute schon keine Baugenehmigung notwendig, da greift das Genehmigungsfreistellungsverfahren, außer bei Sonderbauten. Sobald man irgendwo einen Baum anfassen muss oder der Verdacht besteht, dass Fledermäuse auf dem Grundstück umherschwirren könnten war es das mit der 3 Monatsfrist und in der Praxis ist die Beteiligung von Denkmal- und Naturschutzbehörde so oder so fast immer obligatorisch.
Seit 3 Jahren versuchen wir ein innerörtliches MI-Grundstück von 1700 m2 an Bauträger zu verkaufen. Der B.-Plan ist aus 2015 und auf dem Grundstück steht ein früheres Postgebäude, seit 2010 leerstehend. B.-Plan GRZ 0.8 GFZ 1.2
Der B.-Plan weist auch Wohnnutzung aus. Das Umfeld: 2-8 Geschosser, Kindergarten, Geschäfte, Wohnungen, Reihen- und Doppelhäuser. Der vorherige CDU Bürgermeister wollte einen 20% Gewerbeanteil bei Neuüberbauung. Die jetzige SPD Bgm-in
WILL keine Neubauwohnungen in der Kleinstadt -Gemeinde Seeheim-Jugenheim- lt. dem letzten Gespräch im März 2025.
Der Antrag auf 100% Wohnraum als auch eine Geschossanpassung auf 3 + D wurde nicht abgelehnt bzw. sagte man uns mündlich:
WIR bearbeiten diesen Antrag aus 2024 nicht! Die Bgm-in: ich will Gewerbe wie z. B. FRISEUR die Gewerbesteuer zahlen…
In der Gemeinde wurden in den letzten Jahren vielleicht 10 neue Wohnungen -ETW`s – gebaut, mehr nicht.
Alle Bauträger aus Südhessen haben bisher immer abgesagt, da die Gemeinde 50% Gewerbeanteil – steht nicht im B.-Plan-
will ! Was bedeutet, dass sogar im OG noch Gewerbeflächen entstehen müssten.
KEIN BAUTRÄGER bekommt eine Baufinanzierung für Gewerbeflächen die meist nach kurzer Zeit wieder leerstehen oder
von den Mietern aufgegeben werden.
Nachfrage in der Gemeinde ist zu 1000% für ETW`s 2- 4 ZW für Alleinstehende , Familien und Senioren wie altersgerechte
Wohnungen mit Aufzug etc…
Bis dato hat die Gemeinde den 50% Anteil NICHT SCHRIFTLICH ggü. dem Eigentümer erklärt. Immer nur mündlich gegenüber
den Kaufinteressenten !!!!!!!!
Andererseits wurde eine sehr große ex-Gewerbefläche von der Gemeinde zu 100% Wohnraum geändert und es sollen über
50 „Sozialwohnungen“ entstehen. Der Investor selbst hat seit Jahr und Tag in Südhessen viele viele Asylantenobjekte!!
Die Finanzierung erfolgt über Wiesbaden, Berlin und die Gemeinde!
Das geht komischerweise bei der SPD Regierung hier, wo der Besitzer des Grundstückes sozusagen enteignet wird, da auch
freistehende Häuser, Reihen- und Doppelhäuser, die in der Nachbarschaft seit den 80-Jahren mit stehen, abgelehnt wird.
Letzte Aussage der Bürgermeisterin: Solange ich Bürgermeisterin bin WILL ich keine Neubauwohnungen in Seeheim !
Guten Tag !
Berichtigung: der Antrag auf 100% Wohnüberbauung ohne Gewerbeanteil als auch eine Erhöhung auf eine 3-gesch. Bauweise
wurde im März 2025 in einer Sitzung mit der Bürgermeisterin und den Damen vom Bauamt „MÜNDLICH“ abgelehnt mit den
Worten: Wir bearbeiten Ihren Antrag aus 2024 nicht!
Eine schriftliche Mitteilung ging bis heute, trotz Zusage der Bürgermeisterin, seit März 2025 beim Eigentümer nicht ein!
Einen Kompromissvorschlag wurde in der Sitzung ebenfalls verneint mit den Worten: Uns interessiert das Gesetzt nicht,
uns interessiert das Baugesetzbuch nicht, uns interessieren die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus 2009
nicht und mehr ! Also eine totale Ablehnung ohne Begründung und ohne Schriftform bis heute im Oktober 2025 !
Es gibt in der Gemeinde keine freien Baugrundstücke mehr, dieses Grundstück ist das allerletzte fast in der Ortsmitte.in einer
Umgebung von Häusern, Wohnungen, Geschäften, Kindergärten, Schulen, und dem Verkäufer wird andererseits seit Jahren
vorgeworfen, dass er das Grundstück doch endlich mal anderweitig nutzen soll – außer Leerstand und Eigennutzung im Innern-,
bzw. verkaufen soll. Ja an wen denn??????????
In einer Sitzung des Finanzausschusses im März 2025 nach dem Gespräch im Bauamt sagte die Bürgemeisterin:
ich muss die GRUNDSTEUER ab 1.1.26 erhöhen, da die Gewerbesteuer zurückgegangen ist…..
Wir senden jetzt Mitarbeiter der Gemeinde raus die LEERSTAND prüfen und die Eigentümer zum Vermietern oder
VERKAUFEN drängen sollen…………… Bitte kommt endlich vorbei und schaut euch die eigentliche Verhinderungsprolitik
doch an Ort und Stelle an…..und die neuen Gewerbetreibenden die unter dem Steuerfreibetrag liegen. Die wissen wie es geht!
Beim Kreisbauamt -SPD regiert!- dasgleiche Trauerspiel seit Jahr und Tag mit der Ablehnung bzw. „Auslegung von
B.-Plänen.. Nur bei den „Großen“ geht alles, war ja schon immer so !