Berlin bekommt über Jahre rund fünf Milliarden Euro vom Bund – zusätzlich zu den regulären Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Doch das Geld kann der Senat nicht einfach nach Belieben ausgeben. Der neue Hauptstadtfinanzierungsvertrag zeigt ziemlich genau, wo Berlinerinnen und Berliner die zusätzlichen Mittel bemerken könnten.

Polizei Abschnitt 44 in Berln-Tempelhof

Die Absicherung von Demonstrationen, Staatsbesuchen und politischen Veranstaltungen gehört zu den besonderen Aufgaben der Berliner Polizei. Dafür fließen künftig mehr Bundesmittel nach Berlin. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

© Titelbild: Bundesministerium der Finanzen / Photothek

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Der Bund greift Berlin künftig deutlich stärker bei Aufgaben unter die Arme, die unmittelbar mit der Rolle als deutsche Hauptstadt zusammenhängen. Der am 15. September 2026 unterzeichnete Hauptstadtfinanzierungsvertrag läuft vom 1. Januar 2028 bis Ende 2037. Rund fünf Milliarden Euro stellt der Bund in diesen zehn Jahren für Sicherheit und Kultur bereit.

  • Vertragspartner: Bundesrepublik Deutschland und Land Berlin
  • Beginn: Januar 2028
  • Ende: Dezember 2037
  • Laufzeit: zehn Jahre
  • Bundesmittel: rund fünf Milliarden Euro
  • Innere Sicherheit: 2,1 Milliarden Euro
  • Hauptstadtkultur: rund 2,9 Milliarden Euro

Berlin trägt Kosten, die andere Länder in dieser Form nicht haben. Die Polizei schützt etwa das Parlaments- und Regierungsviertel, Bundesministerien und diplomatische Vertretungen. Hinzu kommen Staatsbesuche sowie die Absicherung von Demonstrationen und Veranstaltungen. Nach Angaben der Innenverwaltung geht es um mehr als 7.000 Versammlungen und Veranstaltungen pro Jahr.

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Hauptstadtfinanzierungsvertrag: Mehr Geld für Polizei und Sicherheit

Dafür steigt der Bundeszuschuss erheblich. Berlin erhält 2028 und 2029 jeweils 200 Millionen Euro für hauptstadtbedingte Sicherheitsaufgaben statt bislang 120 Millionen Euro jährlich. Danach erhöht sich der Betrag alle zwei Jahre um fünf Millionen Euro. Über die gesamte Vertragszeit kommen so 2,1 Milliarden Euro zusammen – rund eine Milliarde Euro mehr als im bisherigen Vertrag.

Für Einwohner zeigt sich dieser Teil des Vertrags vor allem indirekt. Die Milliarden finanzieren nicht zusätzliche Bürgerämter, Schulen oder neue Wohnungen, sondern besondere Sicherheitsaufgaben der Hauptstadt. Der Bund übernimmt damit einen größeren Anteil an Kosten, die Berlin wegen Bundestag, Bundesregierung, Botschaften, Staatsgästen und politischen Großveranstaltungen entstehen.

2,9 Milliarden Euro für Berliner Kultur

Der zweite große Block dürfte für viele Berliner sichtbarer werden. Rund 2,9 Milliarden Euro sind für Kultur vorgesehen. Gegenüber dem bisherigen Hauptstadtfinanzierungsvertrag steigt die Kulturförderung über die Laufzeit um insgesamt 352 Millionen Euro. Unter anderem erhöht der Bund seinen Förderanteil für die Berliner Philharmoniker schrittweise auf 11,5 Millionen Euro pro Jahr.

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Besonders konkret wird der Vertrag bei der geplanten Sanierung der Berliner Philharmonie. Der Bund will sich mit maximal 225 Millionen Euro beteiligen. Voraussetzung ist ein von Bund und Land getragenes Sanierungskonzept. Der Baustart ist derzeit für 2032 vorgesehen. Für die Philharmoniker sucht Berlin deshalb bereits nach einer geeigneten Ersatzspielstätte während der Sanierung.

Berliner Philharmonie in Mitte

Die Berliner Philharmonie entstand zwischen 1960 und 1963 nach den Plänen des Architekten Hans Scharoun und steht nun vor einer grundlegenden Sanierung. / © Foto: Wikimedia Commons, A.Savin, FAL

Bauhaus-Archiv, Staatsoper und Checkpoint Charlie profitieren

Auch weitere Einrichtungen bekommen mehr Unterstützung. Der Bundeszuschuss für die Stiftung Oper in Berlin steigt schrittweise auf bis zu 14 Millionen Euro jährlich. Davon soll eine Million Euro zusätzlich an die Staatskapelle Berlin gehen. Bis zu drei Millionen Euro pro Jahr sind zudem für eine Kooperation von Staatsoper Unter den Linden und Barenboim-Said Akademie vorgesehen.

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Neu ist die Beteiligung an den Betriebskosten des Bauhaus-Archivs in Tiergarten. Nach Abschluss von Sanierung und Erweiterung sowie einer Änderung der Rechtsform kann der Bund bis zu vier Millionen Euro jährlich übernehmen. Auch der geplante Erinnerungs- und Bildungsort am Checkpoint Charlie soll künftig Bundesmittel für seinen Betrieb erhalten.

Visualisierung des Siegerentwurfs für die Neugestaltung des Checkpoint Charlie in Berlin. Der Entwurf soll den historischen Ort an Friedrichstraße und Zimmerstraße zu einem zusammenhängenden Bildungs- und Erinnerungsort entwickeln.

Der Siegerentwurf für die Neugestaltung des Checkpoint Charlie. / © A24 LANDSCHAFT Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
mit Holzer Kobler Architekturen GmbH, Berlin und ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg / SenStadt

Was Berliner vom neuen Hauptstadtvertrag konkret merken

Daneben verändert sich die Finanzierung des Hauptstadtkulturfonds. Berlin beteiligt sich künftig selbst mit zwei Millionen Euro an der Finanzierung hauptstadtrelevanter Festivals. Zugleich sollen publikumsstarke Sonderausstellungen und das Internationale Literaturfestival perspektivisch zu den Berliner Festspielen wechseln. Dadurch sollen im Martin-Gropius-Bau künftig auch große Ausstellungen von Einrichtungen außerhalb Berlins möglich werden.

Der neue Vertrag ist damit keine pauschale Fünf-Milliarden-Spritze für den Berliner Haushalt. Das Geld finanziert klar definierte Aufgaben, die Berlin als Hauptstadt für den gesamten Staat übernimmt.

Berliner Philharmonie: Bundesmittel für Sanierung
Der neue Hauptstadtfinanzierungsvertrag sieht eine Beteiligung des Bundes von maximal 225 Millionen Euro an der geplanten Sanierung der Berliner Philharmonie vor.

 

Quellen: Berliner Senatskanzlei, Bundesministerium der Finanzen, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen

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