Das Berliner Wohnungs- und Mietenkataster soll künftig mehr Transparenz über Mietverhältnisse schaffen und Behörden bei der Kontrolle von Mietrecht und Wohnraumschutz unterstützen. Doch der Aufbau des Instruments wird noch mehrere Jahre dauern.
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Berlin will mit einem neuen Wohnungs- und Mietenkataster künftig mehr Überblick über den Mietwohnungsmarkt schaffen. Doch bis das Instrument vollständig einsatzbereit ist, wird noch einige Zeit vergehen. Aus einer aktuellen Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage geht hervor, dass bislang weder eine konkrete Softwarelösung ausgewählt noch ein genauer Zeitplan für die Einführung vorliegt.
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen muss die technische Grundlage zunächst über ein Vergabeverfahren beschafft werden. Dafür müssten zunächst die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das anschließende Verfahren werde voraussichtlich mehrere Monate dauern.
Vollständiger Betrieb erst nach mehreren Jahren erwartet
Das Wohnungs- und Mietenkataster soll künftig Daten zu Berliner Mietwohnungen erfassen und Behörden ermöglichen, bestimmte wohnungs- und mietrechtliche Aufgaben besser zu erfüllen. Die Verantwortung für den Aufbau und Betrieb liegt laut Gesetz bei der zuständigen Senatsverwaltung.
Wann das Kataster tatsächlich vollständig nutzbar sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Der Senat geht davon aus, dass der Aufbau bis zum Regelbetrieb mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Auch eine Prognose dazu, ab wann die Datenbasis ausreichend vollständig ist, um systematische Prüfungen oder mögliche Bußgeldverfahren einzuleiten, könne aktuell nicht abgegeben werden.
Welche konkreten Angaben künftig erfasst werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Zugriff für Behörden, keine öffentliche Datenbank geplant
Offen ist auch, wie genau das Kataster mit anderen Verwaltungsdaten verknüpft werden kann. Eine einheitliche Wohnungs-ID, über die verschiedene Register zusammengeführt werden könnten, sieht das Gesetz nach Angaben des Senats nicht ausdrücklich vor. Für das Kataster werde voraussichtlich eine eigenständige technische Lösung erforderlich sein.
Die erhobenen Daten sollen nicht öffentlich zugänglich sein. Nach Angaben des Senats dürfen Informationen nur für gesetzlich festgelegte Zwecke genutzt und an zuständige Behörden weitergegeben werden, sofern dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Digitale Eintragungspflicht für Vermieter
Für Vermieterinnen und Vermieter sieht das Gesetz eine digitale Eintragungspflicht vor. Verstöße gegen diese Pflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Deren Höhe soll sich unter anderem nach Schwere, Dauer und Häufigkeit des Verstoßes sowie nach der Zahl betroffener Wohnungen richten.
Auch die Frage nach zusätzlichen Gutachten oder weiteren Untersuchungen beantwortet der Senat derzeit zurückhaltend. Frühere fachliche und juristische Prüfungen zum möglichen Mietkataster wurden bereits in den Jahren 2020 und 2021 durchgeführt. Weitere Schritte sollen nun auf Grundlage des beschlossenen Gesetzes erfolgen.
Quellen: Drucksache 19 / 26 667, Schriftliche Anfrage
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