Berlin hat neue Vorschriften für Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken beschlossen. Die Regeln betreffen Parzellengrößen, Verpachtung, Nutzung, Bebauung sowie Klima- und Umweltschutz.

Die neuen Vorschriften des Senats sollen die Nutzung landeseigener Kleingärten künftig einheitlicher regeln und mehr Menschen den Zugang zu einer Parzelle ermöglichen. / © Foto: Wikimedia Commons, Desmet Jan, Gemeinfrei
© Titelbild: Wikimedia Commons, Sciencia58, CC BY-SA 4.0
Der Berliner Senat hat aktualisierte Verwaltungsvorschriften für Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken beschlossen. Die neuen Regeln ersetzen die Vorschriften aus dem Jahr 2009 und sollen die Verwaltung, Verpachtung und Anlage von Kleingärten in Berlin einheitlicher regeln.
Im Kern regeln die Vorschriften, wie landeseigene Kleingartenanlagen angelegt, verwaltet und verpachtet werden. Besonders wichtig ist die neue Standardgröße für Parzellen. Bei neu angelegten Kleingärten und bei einem Wechsel der Unterpächterinnen und Unterpächter sollen künftig 250 Quadratmeter als Standard gelten. Bisher lag dieser Wert bei 400 Quadratmetern.
Kleingärten in Berlin: Mehr Vorgaben zu Nutzung und Bebauung
In begründeten Ausnahmefällen bleiben Parzellen bis 300 Quadratmeter möglich. Damit schafft Berlin eine neue Grundlage für die Aufteilung landeseigener Gartenflächen, ohne zusätzliche Flächenangaben oder konkrete Standorte zu nennen.
Neben der Parzellengröße passt Berlin weitere Vorschriften an. Dazu zählen das Verhältnis von Bebauung zur Gartenfläche, Anforderungen an Klima- und Umweltschutz sowie Vorgaben zur Gartennutzung und Ausstattung. Konkrete technische Einzelwerte nennt die Senatsmitteilung dazu nicht.

Berlin aktualisiert die Vorschriften für Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken und senkt die Standardgröße neuer Parzellen. / © Foto: Wikimedia Commons, Wolkenkratzer, CC BY-SA 4.0
Kleingärten in Berlin sollen mehr Menschen offen stehen
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, erklärte, Kleingärten seien für Berlin nicht nur Freizeitflächen, sondern auch Orte für Erholung, Naturerleben und Nachbarschaft.
Kleinere Parzellen sollen laut Senat mehr Menschen Zugang zu Kleingärten ermöglichen und zugleich moderne Anforderungen an Nachhaltigkeit und Klimaschutz berücksichtigen.
Quelle: Senatskanzlei
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2 Kommentare
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Der Senat soll lieber beschließen, dass in Kleingärten dauerhaft gewohnt werden darf. Das würde die Wohnungsnot mildern und preiswerten Wohnraum schaffen. Aber dann würden viele überteuerte Immobilien unvermietbar werden und das wäre schlecht für die Investoren.
Unfassbar. Wir haben gerade erst eine schöne Parzelle bekommen, die die Werte übersteigt. Wir haben so viel Arbeit in dieses Projekt gesteckt. Wenn uns jetzt wieder etwas davon weggenommen wird, wäre das ein Skandal.