E-Scooter gehören längst zum Berliner Stadtbild, doch eine neue Auswertung zeigt: Die meisten Roller werden kaum genutzt. Gleichzeitig zeigen die Regulierungsmaßnahmen des Senats erste Effekte. Die Zahl der Fahrzeuge im Zentrum sinkt, neue Abstellzonen sollen für Ordnung sorgen.

Wenn ein falsch abgestellter E-Scooter den Gehweg blockiert, ist das ein Verstoß gegen die geltenden Regeln in Berlin. Die Roller dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen oder Mobilitätsstationen wie Jelbi oder DB abgestellt werden. / © Foto: Wikimedia Commons, Jörg Fuhrmann (Intermerker), CC BY-SA 4.0
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In Berlin gehören E-Scooter längst zum Stadtbild. Die elektrischen Tretroller lassen sich per App ausleihen und bieten eine flexible Möglichkeit, kurze Wege zurückzulegen, vor allem im dichten Stadtverkehr. Doch obwohl sie das Potenzial haben, den öffentlichen Nahverkehr zu ergänzen und den Autoverkehr zu entlasten, sorgen sie immer wieder für Probleme. Falsch abgestellte Roller blockieren Gehwege, gefährden Fußgängerinnen und Fußgänger und werfen Fragen zur Regulierung auf.
Derzeit sind in Berlin knapp 47.000 E-Scooter auf den Straßen unterwegs. Doch eine neue Analyse der Senatsverkehrsverwaltung zeigt: Die Geräte stehen die meiste Zeit still. Im ersten Quartal 2025 war ein E-Scooter durchschnittlich nur etwa elf Minuten am Tag in Betrieb. Auch in den Sommermonaten lag die Nutzungsdauer mit 17,4 Minuten kaum höher. Demnach wird jeder Roller im Schnitt nur zweimal täglich ausgeliehen, wie der Tagesspiegel berichtet. Noch schlechter fällt die Bilanz bei Leihfahrrädern aus. Diese werden im Tagesdurchschnitt seltener als einmal genutzt. Allerdings sind in der Statistik nicht alle Räder enthalten – etwa die bis Juni 2025 geförderten Nextbike-Fahrräder.
Verlagerung statt Ausweitung: Wie der Senat E-Scooter aus der Innenstadt an den Stadtrand lenkt
Der Berliner Senat reagiert mit Regulierung: Seit Anfang 2024 ist die Zahl der E-Scooter im innerstädtischen Bereich auf 19.000 begrenzt. Gleichzeitig wurde eine Sondernutzungsgebühr eingeführt – drei Euro monatlich pro Fahrzeug innerhalb des S-Bahnrings. Diese Maßnahme zeigt laut der Berliner Morgenpost Wirkung: Der Anteil der Fahrzeuge in der Innenstadt sank auf 41 Prozent, während 59 Prozent nun außerhalb des Rings stehen.
Ziel ist es, den stark beanspruchten Stadtraum zu entlasten und gefährliche Parksituationen zu vermeiden. Denn falsch abgestellte E-Scooter bleiben ein Problem, auf Gehwegen, Einfahrten oder sogar in Grünanlagen. Besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar.
Verpflichtende Abstellflächen und neue Bußgelder: Wie Berlin gegen das wilde Parken von E-Scootern vorgeht
Ein zentrales Instrument der Steuerung sind verpflichtende Abstellzonen. Bis Ende März 2025 wurden berlinweit 492 solcher Flächen eingerichtet, davon 319 im innerstädtischen Bereich. Innerhalb eines Radius von 100 Metern um diese Stationen ist das Abstellen von E-Scootern verboten. Die Verkehrsverwaltung zieht eine positive Bilanz: In Gebieten mit Parkverboten gingen Behinderungen deutlich zurück.
Zudem greift nun ein neuer Gebührenkatalog: Wird ein E-Scooter falsch abgestellt und nicht vom Anbieter entfernt, darf die Polizei ihn umsetzen. Die Kosten: 62 Euro pro Fahrzeug. Ab sechs Geräten wird es mit 219 Euro teurer. Auch das Ordnungsamt ist in die Kontrollen eingebunden, gemeinsam mit der BVG.
Verbandsklage angekündigt: Sehbehindertenverein fordert strengere Regeln für E-Scooter-Verleih
Trotz der Maßnahmen hält die Kritik an. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) fordert seit 2022 eine weitergehende Regelung. Eine Sondernutzungserlaubnis dürfe es nur geben, wenn die Anbieter flächendeckend sichere Abstellflächen bereitstellen, die niemanden behindern. Der Verein strebt eine Verbandsklage an und eine Entscheidung wird laut Berliner Morgenpost noch im Sommer 2025 erwartet.
Der Senat kündigte derweil ein strategisches Konzept zur Steuerung der Mietfahrzeugangebote an. Es soll festlegen, wo E-Scooter und andere Sharing-Angebote verkehrsplanerisch sinnvoll sind und wo nicht.
Quellen: Berliner Morgenpost, Tagesspiegel, Berlin.de, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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4 Kommentare
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Das mit den Abstellzonen funktioniert in Kreuzberg nach meiner Wahrnehmung nicht. Die Roller blockierrn Fußgänger(über)wege insbesondere am Wochenende. Ich plädiere für ein Verbot der Roller wie in Paris.
Ich habe auf meinem Weg bis zum Bus (ca. 400 m) mindestens 15 verkehrswidrig abstellte Roller gezählt. Ich wohne außerhalb des S-Bahnringes, hier gibt es keine Abstellzonen und trotzdem ist die Belastung extrem hoch. Teilweise werden Radwege blockiert und Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl haben große Probleme sich auf den Gehwegen zu bewegen. Der Verleih dieser E-Roller gehört verboten. Wer einen nutzen möchte, soll sich einen kaufen, dann wird er ihn auch sicherlich ordentlich benutzen.
dazu kommt: die teilweise stark reduzierten Parkflächen für Anwohnerparken werden auch noch von Scootern wiederrechtlich blockiert. Ich weiß, Autos sind doof, aber noch sind sie zugelassen. Wir haben z.B. in der Tucholskystrasse
wegen jüdischen Imobilien und Gastronomie auf den Fahrbahnflächen, eh extrem wenig Parkraum. Und dann werden an
manchen Tagen bis zu hundert Scooter in der Strasse „abgestellt“. Auf dem Gehweg, auf Parkflächen, in Einfahrten oder vor
U-Bahn abgängen. Tonnenweise Schrott der Wohlstandsgesellschaft die immer fettleibiger wird und Händynutzend, zu zweit, diagonal über die Kreuzung fährt. Schöne neue Welt. So werden wir das Klima stabilisieren.
[…] hat die Zahl der E-Roller innerhalb des S-Bahnrings seit Januar 2024 auf 19.000 begrenzt. Insgesamt sind auf Berlins Straßen 67.820 Sharing-Fahrzeuge unterwegs, davon 46.850 E-Scooter. […]