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Der Berliner Senat hat ein neues Gesetz zur Errichtung und Erweiterung von Unterkünften für Geflüchtete auf dem Tempelhofer Feld beschlossen. Ziel ist es, Notunterkünfte zu entlasten und sichere, langfristige Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig sollen Bildungs- und Begegnungseinrichtungen erhalten bleiben.
Tempelhofer Feld mit Radarturm und Zirkuszelt

Der Berliner Senat hat beschlossen, die Unterbringung von Geflüchteten auf dem Tempelhofer Feld bis 2036 zu verlängern und auszubauen, einschließlich der sozialen und Bildungsangebote wie der Betreuungseinrichtung Zirkus Cabuwazi. / © Foto: depositphotos.com / bildradar

© Foto Titelbild: Wikimedia Commons, A.Savin, FAL

 

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Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Senatorin Ute Bonde ein Gesetz zur Errichtung und Erhaltung von Anlagen für geflüchtete Menschen und Asylbegehrende auf dem Tempelhofer Feld beschlossen. Ziel ist es, die Aufenthaltsdauer in Notunterkünften zu verkürzen und den Bewohnerinnen und Bewohnern sichere sowie würdige Lebensbedingungen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen Bildungs- und Begegnungseinrichtungen gesichert und erweitert werden.

Nach Angaben der Senatorin soll das Gesetz dringend benötigten Wohnraum sichern und erweitern. Auf einer Fläche von 14,4 Hektar am Tempelhofer Feld sollen bestehende Containeranlagen erhalten bleiben und durch neue dreigeschossige Gebäude mit bis zu 1.100 Plätzen ergänzt werden. Gleichzeitig sind soziale Einrichtungen wie Betreuungseinrichtungen, Bildungsangebote und Begegnungsstätten vorgesehen.

Unterbringung auf dem Tempelhofer Feld bis 2036: Rechtlicher Rahmen und Flächennutzung

Die für die Unterbringung genutzte Fläche liegt östlich des Vorfeldes des Tempelhofer Feldes. Grundsätzlich ist eine solche Nutzung durch das Tempelhofer-Feld-Gesetz untersagt. Bereits 2016 wurde durch eine Gesetzesänderung die befristete Errichtung mobiler Unterkünfte sowie Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung auf Teilen des Feldes erlaubt. Eine weitere Anpassung im April 2024 verlängerte die Nutzung bis Ende 2028.

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Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird diese Frist auf den 31. Dezember 2036 ausgedehnt. Dies soll den fortlaufenden Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten abdecken und eine verlässliche zeitliche Perspektive für Betrieb und Erweiterung der Anlagen schaffen. Auch die Betreuungseinrichtung Zirkus Cabuwazi östlich des Vorfeldes ist von der Regelung erfasst.

Minigolf und Grillplatz auf dem Tempelhofer Feld: Ersatzangebote für bestehende Freizeitflächen geplant

Die geplante Erweiterung betrifft einige bestehende Freizeitangebote auf dem Feld, darunter die Minigolfanlage und einen Grillplatz. Für diese Bereiche sollen Ersatzangebote bereitgestellt werden, um den Freizeitwert des Tempelhofer Feldes weiterhin zu gewährleisten.

Quellen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

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One Comment

  1. Samah 16. September 2025 at 21:36 - Reply

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