Der Berliner Senat hat ein neues Landesgaststättengesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Betrieben mehr Planungssicherheit zu geben. Besonders für die Außengastronomie könnten sich künftig längere Öffnungszeiten und vereinfachte Genehmigungen ergeben.

Das neue Berliner Gaststättengesetz ermöglicht unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in ausgewählten Vierteln. / © Foto: depositphotos.com
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Der Berliner Senat hat ein neues Landesgaststättengesetz auf den Weg gebracht. Damit soll das bisherige bundesrechtliche Regelwerk aus den 1970er-Jahren ersetzt werden. Ziel der Reform ist es, Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie zu reduzieren und Betrieben mehr Planungssicherheit zu geben.
Die Berliner Gastronomie umfasst rund 20.000 Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen und gilt als wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Hauptstadt. Mit dem neuen Gesetz will der Senat die rechtlichen Rahmenbedingungen an aktuelle Anforderungen der Branche anpassen.
Neues Gaststättengesetz: Längere Öffnungszeiten für Außengastronomie geplant
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Außengastronomie. In sogenannten Ausgehvierteln sollen Restaurants, Bars und Cafés ihre Außenflächen künftig länger nutzen dürfen. Vorgesehen ist eine Öffnung bis 23 Uhr von Sonntag bis Donnerstag sowie bis Mitternacht an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen.
Bislang endet die reguläre Außenbewirtschaftung in vielen Fällen bereits um 22 Uhr. Voraussetzung für längere Öffnungszeiten ist laut Senatsbeschluss, dass die Außengastronomie nicht durch besondere Lärmbelastungen auffällt. Die Bezirke behalten weiterhin die Möglichkeit, bei Beschwerden Einschränkungen vorzunehmen.
Gastro-Gründungen sollen schneller möglich sein mit dem neuen Gaststättengesetz
Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die Vereinfachung von Gründungsverfahren. Künftig soll für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs grundsätzlich eine Anzeige ausreichen, während bisher häufig ein aufwendiges Erlaubnisverfahren erforderlich war. Bei Betrieben mit Alkoholausschank erfolgt anschließend eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die Behörden.
Parallel sollen mehrere Verwaltungsverfahren digital gebündelt werden. Geplant ist ein sogenannter „One-Stop-Shop“, über den Unternehmen Anzeigen und Anträge zentral digital einreichen können. Damit sollen doppelte Prüfungen und lange Bearbeitungszeiten reduziert werden.
Berlin reformiert Toilettenregeln für Gastronomiebetriebe
Auch bei den Anforderungen an Sanitäranlagen sieht das Gesetz Änderungen vor. Künftig sollen Gastronomiebetriebe größere Spielräume bei der Gestaltung ihrer Toilettenanlagen erhalten. Gleichzeitig bleibt vorgesehen, dass ein Teil der Anlagen weiterhin speziell für Frauen reserviert ist.
Mit dem Senatsbeschluss hat das Gesetz zunächst eine erste Hürde genommen. Im nächsten Schritt wird der Entwurf im Rat der Bürgermeister beraten, bevor sich das Abgeordnetenhaus damit befasst. Die Landesregierung erwartet, dass das neue Gaststättengesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden könnte.
Quellen: Senatskanzlei Berlin, rbb24
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5 Kommentare
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Als Mitte-Mitte-Anwohnerin finde ich das gar nicht gut. Wir haben genug grölende Gruppen, die spätabends und nachts durch die Straßen ziehen.
Es ist schon spät, warum noch später? Bis der letzte Gast dann tatsächlich geht ist es noch eine Stunde später.
Da finde ich die alte Regelung, die auch zu den Lärmschutzgesetzen passt besser.
An alle, die mich jetzt wegen Wirtschaft und Eigeninteresse an längeren Außenzeiten kritisieren:
Ja, ich bin egoistisch und will nachts einfach schlafen.
Als ebenfalls Anwohnerin bin ich auch dagegen. Die spät nachts durch die Gegend gehenden größeren Menschen sind keine Erfindung.
Für den Profit der Gastronomie zahlen die Anwohner mit ihrer Gesundheit und damit die Allgemeinheit.
Vergesst nicht: Lärm macht krank. Deswegen wurden Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr gesetzlich festgelegt.
Die angedachte Erweiterung der Außenschankzeiten steht dem völlig entgegen.
Im Innenbereich können die Gastronomiebetriebe von mir aus auf haben, solange sie wollen.
Alternativ kann natürlich die Gastronomie Lärmschutzfenster und Lüftungsanlagen für die umliegenden Wohnung bezahlen. Dann werden die durch die längeren Außenschankzeiten auch verursachungsgerecht auf den tatsächlichen Verursacher gelegt und nicht auf die Geschädigten.
Und bitte keine Platitüden: „Wer in der Stadt wohnt, muss Lärm aushalten.“
Muss man nicht. Auch wir sind Menschen. Auch für uns gelten die Menschenrechte und das Grundgesetz als auch die oben genannte Lärmschutzverordnung.
Nein. Ich bin nicht reich. Im Gegenteil: wohnen im Außenbereich von Berlin ist zu teuer (Wohne in Mitte günstig) und zeitlich bei Vollzeit Berufstätigkeit schwierig.
Geht übrigens vielen hier so.
Um das Problem von Tourismus und Anwohnern mit Lärm zu später Stunde besser zu regeln, sollte die Stadt klar machen in welchen Bezirken oder Plätzen die Lautstärke erhöht sein darf. Einerseits würde so klar gemacht wo sich Ausgehviertel etablieren, ansiedeln können, und anderseits wäre dem Mieter dann klar wo er was erwarten kann, bzw. Inne und Außenwandanbau entsprechend zu erweitern, siehe besseren Schallschutz. Ich war noch nicht dort aber das Hamburger Rotlicht Viertel könnte eine Blaupause bieten und die Polizei würde das wohl auch gut finden wenn sich sowas zentral ansiedelt, weil die Kontrolle dann besser organisiert werden kann.
Heute Nacht haben wir an der Leipzger Rumgegröle, Musik und röhrende Motoren. Den ganzen Abend über immer wieder und auch jetzt um 00:32 Uhr. Es wird gefühlt immer schlimmer und immer häufiger muss die Polizei herkommen.
Jede weitere Verschlimmerung der Zustände, z.B. durch Verlängerung von Öffnungszeiten muss mit Schutzmaßnahmen für Anlieger begleitet werden, z.B. verpflichtende und geförderter Einbau von Schallschutzfenstern, falls nötig kombiniert mit Belüftung, Schallschutzmaßnahmen durch die Gastronomie selbst (Schallschutzdecken/-Aufstellwände), Schalkschutzmaßnahmen an Außenwände, etc.
Finanzierung durch Senat (Zuständig, Gesetz) und Gastronomie (Profiteur).