Am historischen Ort der ehemaligen Kroll-Oper soll ein dauerhafter Gedenkort für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs entstehen. Der Berliner Senat hat dazu einen Bericht beschlossen und unterstützt die Planungen des Bundes. Parallel wird nach einem Standort für ein Deutsch-Polnisches Haus gesucht.

Die Kroll-Oper wurde im Zweiten Weltkrieg schwer zerstört und zwischen 1951 und 1957 vollständig abgetragen. Heute erinnert nur noch ein Gedenkstein an den Ort, an dem 1933 mit dem Ermächtigungsgesetz das Ende der parlamentarischen Demokratie besiegelt wurde. Der geplante Gedenkort für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs ist daher bewusst an diesem historisch belasteten Standort vorgesehen. © Foto: Wikimedia Commons, Bundesarchiv, Bild 102-09067 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE
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© Foto Titelbild: IMAGO / epd
Der Berliner Senat hat am 17. Februar 2026 einen Bericht zur Errichtung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs beschlossen. Die Vorlage wurde von Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson eingebracht und befasst sich mit der weiteren Ausgestaltung eines dauerhaften Gedenkorts in Berlin.
Bereits im Juni 2025 war auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper ein temporäres Denkmal eingeweiht worden. Es erinnert an mehr als fünf Millionen polnische Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft zwischen 1939 und 1945, darunter rund drei Millionen polnische Jüdinnen und Juden. Die Initiative ging auf zivilgesellschaftliches Engagement zurück und wurde vom Deutschen Polen-Institut mit Unterstützung des Landes Berlin umgesetzt.
Bundestagsbeschluss und Wettbewerb: Dauerhafter Gedenkort für polnische Opfer an der Kroll-Oper geplant
Grundlage für den nun geplanten dauerhaften Gedenkort sind Beschlüsse des Deutschen Bundestages. CDU/CSU und SPD hatten sich in einem gemeinsamen Antrag dafür ausgesprochen, das temporäre Denkmal durch eine feste Lösung am selben Standort zu ersetzen. Der Bundestag betonte die historische Verantwortung Deutschlands angesichts der Verbrechen während des Vernichtungskrieges gegen Polen.
Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas wird 2026 einen internationalen architektonisch-künstlerischen Wettbewerb ausloben. Deutsche und polnische Expertinnen und Experten sollen daran beteiligt werden. Ergänzend ist eine Open-Air-Ausstellung vorgesehen, die die historischen Hintergründe erläutert. Eine Realisierung des Gedenkorts ist — vorbehaltlich der Haushaltsmittel — ab 2027 geplant.
Ehemalige Kroll-Oper in Berlin: Historischer Ort des Ermächtigungsgesetzes wird neuer Gedenkstandort
Der Standort ist bewusst gewählt. Die ehemalige Kroll-Oper diente 1933 nach dem Reichstagsbrand als Tagungsort des Reichstags. Dort wurde am 23. März 1933 das sogenannte Ermächtigungsgesetz verabschiedet, das die parlamentarische Demokratie faktisch außer Kraft setzte. In der Folge etablierte sich die nationalsozialistische Diktatur.
Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und später abgerissen. Heute erinnert lediglich ein Gedenkstein an die politische Zäsur, die sich hier vollzog. Mit dem geplanten Denkmal würde der Ort erneut eine zentrale Rolle im erinnerungspolitischen Gefüge der Hauptstadt erhalten.
Deutsch-Polnisches Haus in Berlin: Standortsuche für Bildungs- und Begegnungsort im Stadtzentrum
Parallel zum Denkmal soll ein Deutsch-Polnisches Haus entstehen. Es ist als Ort der historischen Aufklärung, der Begegnung und des zivilgesellschaftlichen Austauschs konzipiert. Anders als der Gedenkort soll es räumlich getrennt realisiert werden. Bund und Land Berlin suchen dafür eine geeignete Bestandsimmobilie im Zentrum der Stadt.
Das Deutsche Polen-Institut begleitet die Initiative bereits seit mehreren Jahren. Die Idee eines „Ortes des Erinnerns und der Begegnung“ geht auf den früheren polnischen Außenminister und Auschwitz-Überlebenden Władysław Bartoszewski zurück. Seit 2017 setzt sich das Institut für die Verankerung eines solchen Gedenkorts in Berlin ein.
Mit dem nun gefassten Senatsbeschluss konkretisieren sich die Planungen. Der künftige Gedenkort soll nicht nur an die Opfer erinnern, sondern auch ein sichtbares Zeichen für die deutsch-polnische Verantwortungsgemeinschaft setzen.
Quellen: Senatskanzlei Berlin, Deutscher Bundestag, Deutsches Polen Institut
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