Die Deutsche Bahn führt bundesweit ein Alkoholkonsumverbot an ihren Bahnhöfen ein. Nach Angaben des Konzerns soll die Maßnahme schrittweise bis Mitte Oktober 2026 an rund 5.400 Stationen umgesetzt werden. In Berlin gilt sie zunächst am Hauptbahnhof und am Bahnhof Gesundbrunnen.

Am Bahnhof informieren Hinweisschilder über die neuen Regeln zum Alkoholkonsum.

Hinweisschilder weisen am Bahnhof auf das schrittweise eingeführte Alkoholkonsumverbot hin. / © Foto: Deutsche Bahn AG / Stefan Wildhirt

© Titelbild: Deutsche Bahn AG / Stefan Wildhirt

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Wer künftig an einem Bahnhof der Deutschen Bahn Alkohol konsumiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Der bundeseigene Konzern führt an sämtlichen Bahnhöfen ein Alkoholkonsumverbot ein und begründet den Schritt mit einem besseren Schutz von Reisenden und Beschäftigten. Die Einführung erfolgt schrittweise und soll bis zum 15. Oktober 2026 an rund 5.400 Bahnhöfen abgeschlossen sein.

In Berlin betrifft die erste Umsetzungsphase den Hauptbahnhof sowie den Bahnhof Gesundbrunnen. Dort soll das Verbot zum 1. September in Kraft treten. Alle weiteren Bahnhöfe folgen in den darauffolgenden Wochen.

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DB verweist auf Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalt

Nach Angaben der Deutschen Bahn wird das Verbot im Rahmen ihres Hausrechts eingeführt. Dafür werden derzeit die Hausordnungen an den einzelnen Standorten in Abstimmung mit Kommunen und zuständigen Behörden angepasst.

DB-Chefin Evelyn Palla begründet den Schritt mit der Sicherheitslage an den Bahnhöfen. Nach Einschätzung des Unternehmens bestehe häufig ein Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewaltdelikten. Als Anlass verweist die Bahn zudem auf einen schweren Angriff, der sich am vergangenen Freitag ereignet hatte. Mit dem Alkoholkonsumverbot wolle man Gewaltvorfälle reduzieren und die Aufenthaltsqualität an den Bahnhöfen verbessern.

Gastronomie innerhalb der Bahnhöfe bleibt ausgenommen

An einigen Bahnhöfen gelten entsprechende Regelungen bereits seit längerer Zeit. Nach Angaben der Deutschen Bahn sind derzeit rund 30 Stationen – darunter die Hauptbahnhöfe in Köln, München und Hamburg – alkoholfrei. Dort habe sich gezeigt, dass sowohl Gewaltvorfälle als auch Verschmutzungen zurückgegangen seien.

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Von dem Verbot ausgenommen bleibt die Gastronomie innerhalb der Bahnhöfe. Fahrgäste dürfen außerdem weiterhin verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder nach einem Einkauf mitführen. Untersagt ist ausschließlich der Konsum außerhalb der gastronomischen Betriebe.

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Was droht bei Verstößen?

Wer gegen das Alkoholkonsumverbot verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben ein Hausverbot aussprechen.

Mit der bundesweiten Einführung vereinheitlicht die Deutsche Bahn ihre Regelungen an den Bahnhöfen. Ziel sei es, ein einheitliches Sicherheitskonzept an allen Stationen zu schaffen und Konfliktsituationen im öffentlichen Bahnhofsbereich zu verringern.

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Berlin Hauptbahnhof
Gesundbrunnen

Quellen: Deutsche Bahn

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