Die Pläne für zwei neue Hochhäuser am Rand des Tiergartens sind vom Berliner Baukollegium klar zurückgewiesen worden. Der Entwurf des Investors Garbe und von David Chipperfield Architects scheitert aus denkmalpflegerischen und städtebaulichen Gründen. Damit bleibt das geschützte Hansaviertel frei von weiterer baulicher Verdichtung und ein prominenter Standort verliert seine Hochhausoption.

Das Baukollegium setzte in seiner jüngsten Sitzung klare Leitplanken für Berlins Hochhausentwicklung und betonte die Bedeutung sorgfältig geprüfter Standorte. Während am Gesundbrunnen neue Verdichtungsspielräume entstehen, machte das Gremium deutlich, dass sensible Räume wie der Tiergarten weiterhin vor Überbauung geschützt bleiben müssen. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT
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© Foto Titelbild: Wikimedia Commons, Molgreen, CC BY-SA 4.0
Das Berliner Baukollegium hat die Idee zweier neuer Hochhäuser am Rand des Tiergartens klar verworfen. Das Gremium wertete den Vorschlag des Immobilienentwicklers Garbe als nicht vereinbar mit dem geltenden Hochhausleitbild und mit den denkmalpflegerischen Anforderungen des Hansaviertels. Vertreterinnen und Vertreter des Baukollegiums erklärten laut Tagesspiegel, bereits der Denkmalschutz mache eine weitere Prüfung überflüssig.
Der Investor wollte zwei Türme mit 90 und 130 Metern Höhe neben dem denkmalgeschützten Berlin-Pavillon errichten. Entwickelt wurden die Entwürfe von David Chipperfield Architects. Das Grundstück gehört einem Unternehmen von Hasso Plattner, der es einst in der Hoffnung auf Baurecht erworben hatte. Doch bereits 2014 hatte ein Gericht bestätigt, dass auf dem Areal nicht gebaut werden darf.
Denkmalgeschützte Offenheit des Hansaviertels schließt Hochhauspläne aus
Im Baukollegium wurde die geplante Bebauung als massiver Eingriff in das städtebauliche Konzept des Hansaviertels bewertet. Das Ensemble der Interbau 1957 stehe für eine durchgrünte, offene Stadtlandschaft, eine Qualität, die zwei Hochhäuser am Eingang des Viertels fundamental beeinträchtigen würden. Die Offenheit des Raumes sei ein wesentlicher Bestandteil des Denkmalwertes, erklärte das Gremium.
Auch die Höhe der Türme überzeugte nicht. Auf die Frage, wie sich die Dimensionen städtebaulich begründen ließen, verwies der Investor laut Sitzung lediglich auf wirtschaftliche Notwendigkeiten. Eine substanzielle Herleitung, warum an diesem sensiblen Ort Hochhäuser stehen sollten, blieb laut Tagesspiegel aus.
Bezirk Mitte erinnert an Gerichtsurteil: Auch kleinere Baukörper am Tiergarten waren bereits unzulässig
Gegenwind kam zudem aus dem Bezirk Mitte. Baustadtrat Ephraim Gothe erinnerte daran, dass das Grundstück bereits mehrfach Gegenstand von Spekulationen gewesen sei und seit über 20 Jahren als nicht bebaubar gelte. Selbst frühere, weitaus niedrigere Baukörper seien 2014 abgelehnt worden, wie die Berliner Morgenpost berichtet.
Auch das Landesdenkmalamt zeigte eine eindeutige Position. Eine Vertreterin erklärte, man lehne das Vorhaben aus denkmalpflegerischen Gründen ab. Die geplanten Türme würden das geschützte Gesamtbild des Hansaviertels nachhaltig stören und seien daher unvereinbar mit dem geltenden Schutzstatus.
Kahlfeldt bremst Investor: Keine Bebauung am Tiergarten, doch alternative Standorte sollen geprüft werden
Zwar wurde das Berliner Hochhausleitbild jüngst überarbeitet und in einigen Punkten gelockert. Dennoch macht die Verwaltung deutlich, dass eine Höherentwicklung nur dort möglich ist, wo es städtebaulich vertretbar ist. Am Tiergarten sei das nicht der Fall. Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt sagte laut Tagesspiegel, die Frage sei nicht, ob hier Wohnungen entstehen könnten, sondern ob an dieser Stelle überhaupt gebaut werden dürfe und das sei „eigentlich nicht“ möglich.
Zugleich betonte sie gegenüber dem Investor, man wolle ihn nicht ohne Alternativen zurücklassen. Für große Wohnbauprojekte kämen andere Standorte in Betracht, die nicht unter Denkmalschutz stehen und für Hochhausentwicklungen vorgesehen seien.
Tiergarten bleibt Hochhaus-Sperrzone: Berlin hält an strengen Standortkriterien fest
Die Entscheidung des Baukollegiums zeigt, dass Berlin weiterhin streng zwischen geeigneten und ungeeigneten Hochhausstandorten unterscheidet. Während in anderen Teilen der Stadt, etwa am Gesundbrunnen, neue Verdichtungsspielräume gesehen werden, bleibt das Umfeld des Tiergartens tabu. Der Schutz historischer Strukturen wie des Hansaviertels überwiegt hier die Argumente für zusätzliche Wohnungen.
Damit sind die Hoffnungen auf zwei prominente Türme in unmittelbarer Nähe des Tiergartens vorerst beendet. Wie es mit dem Grundstück weitergeht, bleibt vorerst offen. Für eine Hochhausentwicklung ist dieser Ort aus Sicht des Baukollegiums jedoch endgültig ungeeignet.
Quellen: Berliner Morgenpost, Der Tagesspiegel, Sitzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 2. Dezember 2025
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