Jahrzehntelang kämpfte die Ernst-Reuter-Schule in Mitte mit Feuchtigkeit, bröckelndem Putz und maroden Fassaden. Jetzt liegt ein Vertrag vor, der den Weg zur Sanierung endlich ebnet. Bezirksamt und HOWOGE haben sich auf die rechtliche Grundlage für den Umbau geeinigt.

Langgestrecktes Schulgebäude mit charakteristischer Fassadenverkleidung der 1970er Jahre und rundem verglastem Treppenturm.

Die Ernst-Reuter-Schule soll in den kommenden Jahren grundlegend saniert werden. Die Arbeiten werden rund 260 Millionen Euro kosten. / © Foto: Wikimedia Commons, Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0

© Fotos: Wikimedia Commons, Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0 

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Wer heute durch die Flure der Ernst-Reuter-Schule in Berlin-Mitte geht, sieht Spuren jahrzehntelanger Vernachlässigung. Feuchtigkeitsschäden ziehen sich durch die Decken, das Dach ist undicht, und die Fassade bröckelt an mehreren Stellen. Die Schule an der Bernauer Straße, die früher wegen ihrer Nähe zur einstigen Mauer den Beinamen „Schule an der Mauer“ trug, zählt zu den größten Sanierungsfällen der Stadt.

Diese Situation zwingt nun zu einem umfassenden Eingriff. Manche Gebäudeteile lassen sich nicht mehr retten und müssen weichen, andere hingegen, insbesondere die denkmalgeschützte Bausubstanz aus den 1950er Jahren, bleiben erhalten und werden grundlegend saniert. Damit der Schulbetrieb während der Bauzeit weiterlaufen kann, entsteht zusätzlich ein Interimsstandort für einen Teil der Klassen.

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Zukunft der Ernst-Reuter-Schule in Mitte: Ein Vertrag als Startschuss

Am 29. Juni 2026 setzten das Bezirksamt Mitte und die HOWOGE ihre Unterschriften unter den Miet- und Erbbaurechtsvertrag. Damit ist die rechtliche Basis für die Sanierung geschaffen, die sich über das gesamte Grundstück an der Bernauer, Stralsunder und Strelitzer Straße erstreckt.

Die HOWOGE übernimmt dabei die Verantwortung für den Bau einer integrierten Sekundarschule mit bis zu acht Parallelklassen sowie einer sechsteiligen Sporthalle. Bezirksstadtrat Benjamin Fritz sieht in dem Vertragsabschluss einen wichtigen Schritt für die Bildungsinfrastruktur und den Zusammenhalt im Bezirk.

Wie funktioniert Erbbaurecht? Bauen auf fremdem Grund

Rundes mehrstöckiges Schulgebäude mit großen Fensterfronten, abblätterndem Putz und Graffiti im Eingangsbereich, Beschriftung Ernst-Reuter-Schule, Haus A.

Die Arbeiten werden voraussichtlich bis 2033 laufen. Grundlage dafür ist der am 29. Juni 2026 zwischen dem Bezirksamt Mitte und der HOWOGE abgeschlossene Miet- und Erbbaurechtsvertrag. / © Foto: Wikimedia Commons, Fridolin freudenfett, CC BY-SA 4.0

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Ein Erbbaurecht erlaubt es, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten, das im Eigentum einer anderen Partei bleibt. Grundlage dafür ist in Deutschland das Erbbaurechtsgesetz, wonach der Erbbauberechtigte für die Nutzung des Grundstücks in der Regel einen sogenannten Erbbauzins zahlt.

Im Fall der Ernst-Reuter-Schule kombiniert der Vertrag diese Regelung mit einem Mietvertrag, wodurch sich sowohl die langfristige Grundstücksnutzung als auch kurzfristigere Nutzungsfragen vertraglich absichern lassen. Solche Konstruktionen kommen im Berliner Schulbau häufiger vor, wenn kommunale Wohnungsbaugesellschaften wie die HOWOGE als Bauträger auftreten.

Berliner Bildungspolitik: Schulbauoffensive setzt politischen Rahmen

Der Vertragsabschluss reiht sich in die Berliner Schulbauoffensive ein, die seit 2016 läuft und bislang rund 160 neue Schulgebäude sowie etwa 62.000 zusätzliche Schulplätze hervorgebracht hat. Dennoch bleibt der Bedarf hoch, da die Senatsverwaltung für 2025 ein strukturelles Defizit von gut 26.000 Plätzen ausweist.

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Vor diesem Hintergrund gilt die Ernst-Reuter-Schule als eines der aufwendigeren Vorhaben innerhalb des Programms. Wie sich die Sanierung finanziell und zeitlich konkret entwickelt, dürfte daher auch politisch weiter beobachtet werden.

Quellen: Bezirksamt Mitte, Berliner Schulbauoffensive (BSO), IBB, HOWOGE, GeoMap, PwC Studie, Die Berliner Schulbauoffensive

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