Der Nationale Normenkontrollrat will den Wohnungsbau vereinfachen und die faktische Verbindlichkeit von DIN-Normen begrenzen. Bauwirtschaft und Planungssektor sehen darin eine Entlastung, der Verbraucherschutz fordert jedoch klare Regeln.

Der Wohnungsneubau bleibt teuer und langsam, weshalb Bund, Länder und Verbände über einfachere Standards diskutieren. / © Foto: depositphotos.com
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DIN-Normen sind formal nur privatrechtliche Empfehlungen, doch in der Praxis wirken sie häufig wie verbindliche Vorgaben. Wer von ihnen abweicht, riskiert Streit über Mängel und Haftung. Genau hier setzt der Normenkontrollrat (NKR) an und schlägt einen rechtssicheren Standard einfacher Ausführung als gesetzlichen Regelfall vor. Normen sollen nach dieser Vorstellung nur dann eine offizielle Wirkung entfalten, wenn Gesetze, Verordnungen oder öffentliche Ausschreibungen sie ausdrücklich vorschreiben.
Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR, verweist dabei auf die Vertragsfreiheit. Es brauche eine Stärkung dieser Freiheit sowie eine Konkretisierung der Normen, um die Baukosten zu senken, erklärt er. Nicht jede Wohnung müsse technisch maximal optimiert sein, wichtig sei vor allem, dass sie sicher, gesundheitlich unbedenklich und bezahlbar bleibe.
Gebäudetyp E: Vorstoß von Bund und Normungsinstitut
Die Initiative steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Gebäudetyp E, der für einfaches oder experimentelles Bauen steht. Gemeint sind Bauweisen, bei denen bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards entfallen, ohne dass Sicherheit, Gesundheit oder Gebrauchstauglichkeit infrage stehen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will dafür noch im Sommer 2026 einen Vorschlag zur Konkretisierung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorlegen.
Das Deutsche Institut für Normung unterstützt den Ansatz, betont aber den Wert der Normung. Vorstandsmitglied Daniel Schmidt erklärt, gute Werkzeuge entfalteten ihren Nutzen nur dann, wenn man sie passend zur Aufgabe einsetzen könne. Eine gestufte Lösung mit einem einfachen Standard als Ausgangspunkt könne zudem nur gelingen, wenn alle relevanten Akteure mitwirkten, insbesondere die öffentliche Hand.
Verbraucherschutz: Zustimmung unter klaren Bedingungen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das Ziel sinkender Kosten, knüpft seine Zustimmung jedoch an Auflagen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen verständlich über Abweichungen informiert werden, und einfache Standards dürfen die Gebrauchstauglichkeit nicht mindern. Außerdem fordert der Verband, den Gebäudetyp E im Mietvertrag zu kennzeichnen und Kostenvorteile verbindlich an Mieter weiterzugeben.
Der Verband sieht zugleich ein Risiko. Ohne klare Vorgaben könnten Einsparungen am Ende nicht bei den Mietern ankommen. Der Gebäudetyp E dürfe deshalb nicht zu einer dauerhaften Entwertung der Immobilie führen.
Berlin und Planungssektor: Umsetzung trifft auf offene Haftungsfragen
Das Land Berlin hat bereits reagiert und am 12. Mai 2026 ein Gesetz für einfaches Bauen (GEB) beschlossen. Senator Christian Gaebler erklärt dazu, Berlin setze neue Standards, und der Senat wolle den Wohnungsbau schneller sowie günstiger machen. Auch der Bundesweite „Bau-Turbo“ soll dazu beitragen.
Im Planungssektor überwiegt allerdings Vorsicht. Weniger automatische Normbindung bedeutet nicht weniger Verantwortung, sondern mehr Begründungs- und Dokumentationsaufwand. Wer einfacher baut, muss seine Entscheidungen genauer herleiten und vertraglich absichern. Einfacher zu bauen heißt damit nicht zwangsläufig, auch einfacher zu planen.
Quellen: competitionline Verlag, Nationaler Normenkontrollrat, DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Senatskanzlei, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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