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Heute tritt das neue Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft. Der sogenannte „Bau-Turbo“ soll Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Wohnungsbau in Deutschland, besonders in Städten wie Berlin, deutlich beschleunigen.

Rohbau eines neuen Wohngebäudes in Pankow

Künftig sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Berlin zügiger ablaufen, sodass Nachverdichtung und Wohnungsbau effizienter vorangetrieben werden können. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

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© Foto Titelbild: depositphotos.com / Iagereeg

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Seit dem 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Bau von Wohnungen in Deutschland zu vereinfachen und Verfahren zu beschleunigen. Es ändert zentrale Paragrafen des Baugesetzbuchs (BauGB) und führt neue Regelungen ein, die als „Bau-Turbo“ bezeichnet werden.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 9. Oktober in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 17. Oktober zu. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wurde das Vorhaben jetzt offiziell wirksam. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat zeitgleich einen Leitfaden zur Anwendung des Bau-Turbos vorgestellt, um die neuen Regelungen einheitlich und praxisnah umzusetzen.

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Bau-Turbo-Gesetz: Neue Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten sollen Verfahren beschleunigen

Kern des neuen Gesetzes sind drei wesentliche Punkte. Erstens wird die Befreiungsmöglichkeit von bestehenden Bebauungsplänen nach § 31 Abs. 3 BauGB erweitert. Zweitens erlaubt § 34 Abs. 3b BauGB künftig größere Abweichungen vom bisherigen Ortsbild, um den Neubau von Wohngebäuden zu erleichtern. Drittens schafft § 246e BauGB Abweichungsmöglichkeiten von weiteren Vorschriften des Baugesetzbuchs, wenn diese den Wohnungsneubau oder soziale Infrastrukturen behindern würden.

Damit sollen insbesondere Verfahren in bereits erschlossenen Stadtgebieten schneller vorangebracht werden. Ziel ist es, Baurecht dort zu schaffen, wo Flächenpotenziale bestehen, etwa durch Nachverdichtung oder Umnutzung von Büro- und Gewerbegebäuden. Jede Anwendung dieser Befreiungen oder Abweichungen bleibt jedoch zustimmungspflichtig durch die jeweilige Gemeinde. In Berlin übernimmt diese Aufgabe die Senatsverwaltung auf Grundlage des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB).

Berlin veröffentlicht Leitfaden zum Bau-Turbo: Einheitliche Anwendung und schnellere Verfahren geplant

Um die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Leitfaden herausgegeben. Er erläutert die neuen Abläufe und Anforderungen und gibt Hinweise, wie öffentliche Belange, Nachbarschaftsschutz und Umweltaspekte in die Genehmigungspraxis integriert werden können. Ziel ist eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Bau-Turbos in allen Berliner Bezirken.

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Die Verwaltung betont, dass die neuen Regelungen keine Einschränkung kommunaler Planungshoheit darstellen. Vielmehr sollen sie die Verfahren beschleunigen, ohne Qualitäts- oder Beteiligungsstandards abzusenken. In Städten mit hohem Wohnungsdruck, wie Berlin, sollen so schneller neue Projekte realisiert und bestehende Flächen effizienter genutzt werden.

Innenentwicklung statt Neubau auf der grünen Wiese: Bau-Turbo erleichtert Umnutzung und Nachverdichtung

Durch die Gesetzesänderung sollen vor allem Innenentwicklungsflächen aktiviert und Umnutzungen erleichtert werden. So können künftig auch bestehende Büro- oder Gewerbeflächen in Wohnraum umgewandelt werden, wenn dies zur Entlastung des Marktes beiträgt. Ziel ist es, neue Wohnungen zu schaffen, ohne zusätzliche Landschaftsflächen zu versiegeln.

Die Anwendung des § 246e BauGB im Außenbereich bleibt daher auf Grundstücke beschränkt, die in engem Zusammenhang mit bestehender Bebauung stehen. Damit soll der Grundsatz der nachhaltigen Stadtentwicklung gewahrt bleiben. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Bau-Turbo also zwei zentrale Ziele: schnelleres Bauen in bestehenden Stadtstrukturen und verantwortungsvoller Umgang mit Flächen. Dies entspricht auch einer zentralen Forderung der aktuellen BUND-Kampagne, die dafür plädiert, leerstehende Gebäude zu neuem Wohnraum umzunutzen und bereits versiegelte Gewerbeflächen entsprechend anzupassen. So sollen Bebauungspläne künftig gezielt verändert werden, um zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden.

Bau-Turbo als Reaktion auf Wohnraummangel: Mehr Handlungsspielraum für Städte und Kommunen

Mit dem neuen Bau-Turbo-Gesetz reagiert der Bund auf den bundesweiten Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Gerade in Ballungszentren wie Berlin soll das Gesetz helfen, Projekte zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern. Durch klarere Verfahren und größere Flexibilität bei der Anwendung bestehender Regeln sollen Kommunen künftig schneller Baurecht schaffen können.

Ob die neuen Regelungen die gewünschte Wirkung entfalten, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Der Bau-Turbo markiert einen Paradigmenwechsel im deutschen Bauplanungsrecht, hin zu mehr Handlungsspielraum für Städte und einer vereinfachten Umsetzung von Wohnungsbauprojekten.

 

Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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