Der barrierefreie Rufdienst BVG Muva läuft Ende Februar 2026 aus. Statt einer eigenen Fahrzeugflotte setzt der Senat künftig auf den „Barrierefreien Alternativ-Verkehr“ des VBB in Kooperation mit dem Taxigewerbe. Ziel ist eine verlässlichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Die BVG-Muva-Busse sollen Ende Februar eingestellt werden. Der Service richtete sich an Menschen mit Schwerbehinderung, ältere Personen sowie Fahrgäste mit Rollatoren, Kinderwagen oder Kleinkindern. Voraussetzung für die Nutzung war ein gültiges Ticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB). / © Foto: BVG / Annika Bauer
© Titelbild: IMAGO / Sabine Gudath
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Der 2022 gestartete On-Demand-Dienst BVG Muva sollte die vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr absichern. Ursprünglich war eine Einstellung Ende 2025 geplant, nun läuft das Angebot noch bis zum 28. Februar 2026 weiter. Damit endet eine zweimonatige Übergangsphase, in der Muva parallel zum neuen System betrieben wird.
Ab März übernimmt vollständig der „Barrierefreie Alternativ-Verkehr“ (VBB-BAV). Dieses Angebot ist beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg angesiedelt und wird telefonisch koordiniert. Fahrgäste erhalten zunächst eine individuelle Beratung zu Aufzugsstörungen und möglichen Umfahrungen. Erst wenn keine barrierefreie Alternative im regulären Netz besteht, wird ein Taxi beauftragt.
VBB-BAV in Berlin: 190 Inklusionstaxen im Einsatz — kürzere Wartezeiten und Nutzung ohne Zuschlag mit VBB-Ticket
Statt einer eigenen Flotte greift das neue System auf bestehende Fahrzeuge des Berliner Taxigewerbes zurück. Aktuell stehen rund 190 Inklusionstaxen zur Verfügung. Laut Senat liegt die durchschnittliche Wartezeit beim VBB-BAV bei etwa zehn Minuten, während Muva zuletzt im Schnitt rund 22 Minuten benötigte.
Finanziert wird das Angebot über reguläre VBB-Tickets. Ein Zuschlag ist nicht erforderlich, auch nicht für Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke. Die Informationen sind über den VBB sowie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen verbreitet worden.
Barrierefreiheit im Berliner ÖPNV: Mobilitätsgesetz, UN-Behindertenrechtskonvention und ergänzende Fahrdienste
Der Senat verweist darauf, dass barrierefreie Mobilität keine freiwillige Leistung sei, sondern sich aus dem Berliner Mobilitätsgesetz sowie aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebe. Alle bestellten ÖPNV-Leistungen würden mit barrierefreien Fahrzeugen erbracht, zudem werde der Ausbau barrierefreier Infrastruktur weiter vorangetrieben.
Ergänzend existieren weitere Angebote. Dazu zählen der Sonderfahrdienst für berechtigte Personen mit Merkzeichen „T“, Mobilitätshilfedienste für ältere Menschen sowie Beförderungsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Diese Angebote richten sich an Personen, die den regulären ÖPNV nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
VBB-BAV in Berlin: Telefonische Buchung, Ausbau der Inklusionstaxen und Tarifreform geplant
Der VBB-BAV ist bislang ausschließlich telefonisch erreichbar. Der Senat argumentiert, dass so individuelle Bedarfe besser erfasst werden könnten. Eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit für gehörlose Menschen soll entwickelt werden. Auch eine Vorausbuchung wird geprüft.
Langfristig stellt sich die Frage nach der Zahl und Wirtschaftlichkeit der Inklusionstaxen. Eine Studie der TU Berlin aus dem Jahr 2017 nannte 250 Fahrzeuge als Zielwert, aktuell liegt die Zahl darunter. Der Senat strebt daher eine Anpassung des Berliner Taxitarifs an, um Inklusionsfahrten wirtschaftlich attraktiver zu machen.
Mit dem Wechsel vom Muva-System zum VBB-BAV vollzieht Berlin einen strukturellen Kurswechsel. Statt eines eigenständigen Rufbusdienstes setzt das Land auf Beratung, Umleitung im Netz und die Einbindung vorhandener Taxiressourcen. Ob das Modell dauerhaft tragfähig ist, wird sich im laufenden Betrieb zeigen.
Quellen: rbb24, Abgeordnetenhaus Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
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Wäre schon mal auf Inklusionstaxi, insbesondere ein sogenanntes Rampentaxi zum Transport im Rollstuhl angewiesen war, der weiß, dass es so einfach leider oft nicht ist. Viele Fahrer eines solchen Inklusionstaxis lehnen Anfragen per App schlichtweg ab, weil der Aufwand für Sie zu groß ist, zum selben Preis eines nicht-behinderten Fahrgastes. Einige Taxi-Unternehmen schaffen sich nur deswegen Inklusionstaxen an, damit Sie den Berliner Hauptstadtflughafen anfahren dürfen. Auch ist es oftmals so, dass man den Fahrern erst einmal erklären muss, wie ein Fahrgast im Rollstuhl überhaupt im Auto fixiert wird. Da gibt es schon mal abenteuerliche bis lebensbedrohliche Situationen. Zur Wartezeit kann ich mir so viel sagen, dass es manchmal bis zu einer Stunde dauert, bis man dann tatsächlich ein Inklusionstaxi bekommt.
BVG Muva souverän weiterzuentwickeln wäre in jedem Fall die praktikablere Lösung gewesen.
Hier gab es ein grundsätzlich sehr modernes und der heutigen Zeit angemessenes System und zusätzlich ja auch die Möglichkeit telefonisch zu buchen.
Woran man noch hätte arbeiten können::
Die ernsthafte priorisierung nach dem gesetzlichen Standard für die Pflicht Aufträge bei wirklich defekten Aufzug:
Für Fahrten, wo Muva als persönliche Erleichterung, zum Beispiel zur Verringerung von umstiegen eingesetzt wird, hätte man ähnlich, wie auf dem Land mit rufbussen von einer Gebühr von 1 € pro Fahrt arbeiten können, um zumindest ein wenig Geld quer zu subventionieren und alternativ eine monatsflat z.b für 10 € einführen können.
P darüber hinaus hätte man die App sehr gut noch weiterentwickeln können, um den konkreten mobilitätsbedarf zu erfassen. Also Rollstuhl blind, gehörlos etc.
Mein persönliches Fazit als betroffener:
Nach der Entwicklung des taxigewerbes in Berlin in den letzten 20 Jahren, wo die ortskenntnis lich zunehmend nachlässt und man selbst blinde Personen fragt, ob sie einen navigieren können, wenn man am nächstgelegenen Bahnhof den taxistand aufsucht, habe ich kein besonderes Vertrauen daran, dass nun ausgerechnet das Taxi Gewerbe einen funktionierenden Aufzug Ersatz auf die Beine stellen soll.
Daneben wirkt die vorherige Prüfung durch andere Personen. Ob Alternativen zumutbar sind, wieder wie ein Stück zurück in die Bevormundung, behinderter Menschen und die umständlichkeit wieder zurück wie ins vorherige jahrtausend. Insgesamt wurde hier wirklich eine große Chance verpasst dauerhaft ein innovatives zukunftsweisendes Modell zu schaffen, welches gegebenenfalls auch zumindest in Teilen als autonomes fahren hätte stattfinden können.