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Trotz steigender Nachfrage stehen in Berlin weiterhin zahlreiche Wohnungen leer. Eine aktuelle Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus gibt nun einen Überblick über die Verfahren gegen Leerstand und zeigt, in welchen Bezirken besonders viele Fälle registriert wurden.

Donaustraße 68–70b in Berlin-Neukölln

Trotz zahlreicher Verfahren bleiben beispielsweise in Neukölln einzelne Neubauten weiterhin ungenutzt, wie etwa 36 Sozialwohnungen in der Donaustraße. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

© Titelbild: Wikimedia Commons, Leonhard Lenz, CC0

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Berlin kämpft seit Jahren mit dem Problem leerstehender Wohnungen, die der Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Um gegen den Leerstand vorzugehen, können die Bezirksämter nach dem Zweckentfremdungsgesetz Verfahren einleiten.

Dabei unterscheidet man zwischen Amtsverfahren, die die Verwaltung selbst initiiert, und Antragsverfahren, die auf Hinweise von außen, etwa durch Nachbarn oder Mietervereine, beruhen. Ziel ist es, Eigentümer zur Nutzung ihres Wohnraums zu bewegen oder bei dauerhaftem Leerstand Sanktionen zu verhängen.

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Eine Schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger bringt jetzt neue Zahlen ans Licht und zeigt, wie umfangreich die Überprüfungen in den Bezirken tatsächlich sind.

So viele Verfahren verzeichnen die Bezirke in den letzten zwei Jahren

Die Bezirke melden unterschiedlich viele Verfahren. Tempelhof-Schöneberg zum Beispiel verzeichnete 2024 insgesamt 822 Verfahren; davon 635 Amtsverfahren und 187 Antragsverfahren. Auch Charlottenburg-Wilmersdorf meldet hohe Zahlen: 791 Amtsverfahren und 76 Antragsverfahren im selben Jahr.

In Neukölln wurden 2024 insgesamt 263 Verfahren erfasst, in Mitte sogar 820. In einigen Bezirken, etwa Marzahn-Hellersdorf, wurden dagegen keine Verfahren gegen spekulativen Leerstand eingeleitet (was allerdings nicht bedeutet, dass dort kein Wohnraum leersteht).

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Im Vergleich zu 2024 sind die Zahlen für 2025 in den meisten Bezirken leicht zurückgegangen, lediglich in einigen wenigen Bezirken stiegen sie an.

Bezirk Neukölln führt bei Zwangsgeldern 2025

Neben der Anzahl der Verfahren geben einige Bezirke auch Einblicke in den Einsatz von Zwangsgeldern. Diese sollen Eigentümer dazu bewegen, leerstehenden Wohnraum wieder nutzbar zu machen.

So wurden in Tempelhof-Schöneberg im vergangenen Jahr 18 Zwangsgelder verhängt, in Lichtenberg 24. Neukölln führt 2025 mit 42 Zwangsgeldern die Bezirksliste an – für die meisten Bezirke liegen laut Schriftlicher Anfrage jedoch keine detaillierten Zahlen über die Höhe der Zwangsgelder vor, da diese nicht automatisch erfasst werden können.

Von Pankow bis Steglitz-Zehlendorf: Große Unterschiede bei Leerstandverfahren

Die Zahlen zeigen, dass die Belastung durch Leerstand sehr unterschiedlich verteilt ist. Während Bezirke wie Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf mehrere Hundert Verfahren registrierten, gibt es Bezirke mit nur wenigen oder gar keinen Fällen. Auch Steglitz-Zehlendorf meldet vergleichsweise geringe Zahlen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nicht jeder Leerstand automatisch als spekulativ gilt. Wohnungen dürfen für Umbau oder Modernisierung bis zu zwölf Monate leer stehen, ohne dass eine Zweckentfremdung vorliegt. Erst wenn länger leerstehende Wohnungen keinen unmittelbaren Zweck erfüllen, greifen die Behörden ein.

Berliner Senat stellt neue Maßnahmen vor: Druck auf Eigentümer steigt

Vor knapp zwei Wochen hat der Berliner Senat weitere Maßnahmen vorgestellt, um den Druck auf Eigentümer zu erhöhen. Die sogenannte Ausgleichszahlung, die fällig wird, wenn Wohnraum dauerhaft umgenutzt oder abgerissen wird, soll von bisher 4.100 Euro pro Quadratmeter auf bis zu 4.600 Euro steigen. Ziel ist es, Eigentümer wirtschaftlich weniger Anreize zu geben, Wohnraum ungenutzt zu lassen oder dauerhaft anderweitig zu nutzen.

Die Neuregelung soll besonders Fälle betreffen, in denen Wohnungen zu Büros, Ferienapartments oder Gewerbeflächen umgebaut werden. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler betonte, dass damit das Zweckentfremdungsverbot weiter gestärkt werde, um Mieter besser zu schützen und spekulativen Leerstand einzudämmen.

Leerstand in Berlin: Weiterer Handlungsbedarf bleibt

Die Zahlen aus der Schriftlichen Anfrage machen deutlich, dass Berlin beim Kampf gegen Leerstand vor großen Herausforderungen steht. Trotz hunderter Verfahren in mehreren Bezirken, der Möglichkeit, Zwangsgelder zu verhängen, und der neuen Maßnahmen des Senats bleibt die Lücke zwischen vorhandenen Wohnungen und tatsächlichem Wohnraum auf dem Markt bestehen. Die Politik steht damit weiterhin in der Verantwortung, klare Regeln durchzusetzen und den Wohnungsmarkt aktiv zu entlasten.

 

Quellen: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19 / 24 689, Berliner Mieterverein, Wem gehört Berlin, Senatskanzlei, Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

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