In Altglienicke sollen Flächen an der Germanenstraße und der Teutonenstraße für den Wohnungsbau entwickelt werden. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat dafür die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XV-25-1 gestartet. Stellungnahmen sind bis Mitte September möglich.
Teutonenstraße 3/9
Teutonenstraße 8/14
Germanenstraße 2/6
© Titelbild: depositphotos.com
Während in vielen Berliner Ortsteilen nach Flächen für zusätzlichen Wohnraum gesucht wird, nimmt nun auch ein Vorhaben in Altglienicke den nächsten Planungsschritt. Für ein Areal an der Germanenstraße sowie angrenzende Grundstücke in der Teutonenstraße startet das Bezirksamt Treptow-Köpenick die öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplan XV-25-1. Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen vom 10. August bis einschließlich 13. September 2026 einsehen und Anregungen einbringen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Germanenstraße 2/6 sowie Teutonenstraße 3/9 und 8/14. Ziel der Planung ist es, auf einer ungenutzten Fläche die Voraussetzungen für neuen Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig sollen die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen für die benachbarten Grundstücke angepasst und langfristig gesichert werden.
Teutonenstraße und Germanenstraße: Wohngebiet statt Mischgebiet
Kern der Planung ist die Änderung der bisherigen Festsetzung als Mischgebiet. Künftig soll der Bereich als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Zugleich sollen weiterhin solche Nutzungen zulässig bleiben, die mit einer Wohnbebauung vereinbar sind, etwa kleinere Dienstleistungs- oder Versorgungseinrichtungen. Die übrigen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans XV-25 werden nach Angaben des Bezirks weitgehend übernommen und an die neue Nutzung angepasst.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Neuer Wohnraum für Altglienicke: Stellungnahmen bis Mitte September möglich
Die Planunterlagen mit Begründung und Fachgutachten stehen während der Beteiligungsfrist online über die Beteiligungsplattformen des Landes Berlin zur Verfügung. Zusätzlich können sie im Rathaus Köpenick eingesehen werden. Stellungnahmen können elektronisch, per E-Mail oder schriftlich eingereicht werden.
Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden sämtliche fristgerecht eingegangenen Hinweise geprüft und im weiteren Bebauungsplanverfahren gegeneinander abgewogen. Erst danach entscheidet sich, ob und in welcher Form der Bebauungsplan angepasst wird, bevor er das weitere Verfahren bis zur möglichen Festsetzung durchläuft. Damit erhalten Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Interessierte die Möglichkeit, die Planungen für das Wohngebiet in Altglienicke aktiv zu begleiten.
Quellen: Bezirksamt Treptow-Köpenick, Bebauungsplan XV-25
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