Für die Projektgesellschaft, die den Abriss und die Neubebauung des Hafenplatz-Ensembles plante, wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Gleichzeitig steht der Gebäudekomplex inzwischen unter Milieuschutz und einer Erhaltungsverordnung, wodurch ein Abriss ohnehin nur noch eingeschränkt möglich ist. 

Wohnensemble am Kreuzberger Hafenplatz

Die Gebäude aus den 1970er Jahren mit rund 720 Wohnungen stehen inzwischen unter Milieuschutz und einer Erhaltungsverordnung, wodurch ein Abriss nur noch eingeschränkt möglich ist. / © Foto: Wikimedia Commons, Gunnar Klack, CC BY-SA 4.0

© Foto Titelbild: IMAGO / Jürgen Ritter

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Das Wohnensemble am Hafenplatz in Kreuzberg umfasst rund 720 Wohnungen und liegt auf einem etwa 21.250 Quadratmeter großen Grundstück. Es befindet sich zwischen Hafenplatz, Köthener Straße und Bernburger Straße, also in direkter Nähe zum Landwehrkanal und zum Potsdamer Platz. Dadurch gehört das Areal zu den städtebaulich relevanten Lagen im innerstädtischen Bereich.

Die Projektgesellschaft Gamma Invest Berlin GmbH plante zuletzt, den Pyramidenbau aus den 1970er Jahren abzureißen und das Grundstück neu zu bebauen. Doch wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens und neue städtebauliche Vorgaben des Bezirks machen den Abriss und Neubau zunehmend unsicher.

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Finanzielle Probleme und Insolvenzantrag der Projektgesellschaft: Gamma Invest Berlin im vorläufigen Verfahren

Das Amtsgericht Charlottenburg teilte jüngst mit, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gamma Invest Berlin GmbH vorliegt und veröffentlichte hierzu eine entsprechende Mitteilung.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen in einem größeren Zusammenhang. Das Unternehmen gehört überwiegend zur Hedera Gruppe, die bereits zuvor in die Kritik geraten war, weil sie Bauverträge nicht einhielt und Projekte nicht fertigstellte. Außerdem warfen politische Akteure dem Unternehmen vor, gezielt Entmietungen voranzutreiben.

Milieuschutz und Erhaltungsverordnung: Bezirk erschwert den Abriss und die Neubebauung des Hafenplatzensembles

Parallel zu den wirtschaftlichen Entwicklungen verschärfte der Bezirk die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Im April 2025 erweiterte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg das Milieuschutzgebiet „Kreuzberg-Nord“. Damit stärkte es den Schutz der Wohnanlage.

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Zusätzlich stellte der Bezirk das Ensemble im November unter eine städtebauliche Erhaltungsverordnung, mit der Begründung, dass die Anlage eine eigenständige und prägende Struktur im Gebiet darstelle. Dadurch hat der Bezirk die ursprünglichen Neubaupläne deutlich erschwert. Das Bezirksamt wollte erreichen, dass das Quartier am Hafenplatz durch eine behutsame Nachverdichtung erweitert wird.

Vernachlässigung des Bestands und behördliche Eingriffe in Kreuzberg: Offene Rechnungen, Zwangsvollstreckung und Treuhandlösung

Bereits im Spätsommer 2025 zeigten sich erste Hinweise auf Probleme im laufenden Betrieb der Gebäude, berichtete der Tagesspiegel. Demnach beglichen die Eigentümer offene Rechnungen nicht, obwohl die Mieter ihre Nebenkosten gezahlt hatten. Deshalb sprang der Bezirk ein und übernahm eine Wasserrechnung in Höhe von 70.000 Euro, um die Versorgung zu sichern.

Gleichzeitig verschärften sich die Maßnahmen der Behörden. Das Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg beantragte wegen ausstehender Grundsteuern die Zwangsvollstreckung für die Grundstücke. Außerdem bereitete das Bezirksamt eine Treuhänderschaft für das Ensemble vor. Damit bleibt die Zukunft des Hafenplatzes offen, da wirtschaftliche Probleme und rechtliche Vorgaben die Entwicklung gleichermaßen prägen.

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Quellen: Diebewertung, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Initiative Offene Mitte Berlin, Entwicklungsgesellschaft Quartier am Hafenplatz mbH, Hedera Bauwert, Tagesspiegel

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