Die Planungen für den 17. Bauabschnitt der A100 kommen langsamer voran als ursprünglich angekündigt. Sechs Trassenvarianten werden derzeit untersucht. Welche davon weiterverfolgt wird und welche Gebäude von Abrissen betroffen wären, ist noch offen.

So stellte sich die Berliner CDU im Januar 2023 den Weiterbau der A100 bis zur Storkower Straße vor. Die Autobahn soll vorwiegend unterirdisch geführt werden. Darüber könnten sinnvoll genutzte Flächen entstehen. / © Visualisierung: CDU Fraktion Berlin
© Titelbild: IMAGO / A.Friedrichs
Die Verlängerung der A100 bis zur Frankfurter Allee bleibt ein langfristiges und umstrittenes Verkehrsprojekt. Eigentlich sollten die Untersuchungen für die künftige Trassenführung bereits im Sommer 2026 abgeschlossen sein. Nun zeichnet sich eine weitere Verzögerung bis Herbst ab. Das geht aus zwei aktuellen Antworten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf Schriftliche Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus hervor.
Sechs Varianten für die Verlängerung der A100: Welchen Häusern droht der Abriss?
Untersucht werden demnach insgesamt sechs Trassenvarianten, jeweils mit mehreren Untervarianten. Unterschiede gibt es unter anderem bei der genauen Linienführung, der Höhenlage sowie bei Anzahl und Gestaltung der Anschlussstellen. Anschließend sollen die Ergebnisse mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt werden. Die Autobahn GmbH des Bundes und das Ministerium legen dann gemeinsam die Vorzugsvariante fest.
Welche Gebäude von den einzelnen Varianten betroffen wären, lässt sich nach Angaben der Autobahn GmbH derzeit noch nicht belastbar sagen. Auch die Frage, ob die Häuser Beermannstraße 16/18 in allen Varianten einem möglichen Abriss zum Opfer fallen würden, beantwortete die Verwaltung nicht konkret. Der erforderliche Abriss von Wohn- und Gewerbegebäuden werde bei der Bewertung sämtlicher Varianten berücksichtigt.
Damit bleibt auch die Frage nach dem möglichen Verlust von Wohnraum zunächst offen. In den parlamentarischen Anfragen war unter anderem von rund 120 bezahlbaren Genossenschaftswohnungen die Rede, die durch das Projekt gefährdet sein könnten. Der Senat verweist darauf, dass die unterschiedlichen Interessen erst im weiteren Verfahren gegeneinander abgewogen werden.
Planfeststellung frühestens nach weiteren Planungsschritten
Nach der Entscheidung für eine Vorzugsvariante wäre das Projekt noch längst nicht baureif. Zunächst müsste die ausgewählte Trasse im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet werden. Dazu gehören unter anderem die genaue Lage und Höhenlage der Strecke sowie technische, umwelt- und naturschutzfachliche Untersuchungen.
Erst anschließend soll der sogenannte Feststellungsentwurf erstellt werden, der die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren bildet. Einen konkreten Zeitpunkt für dessen Beginn nennt die Autobahn GmbH nicht. Die Dauer der weiteren Planung hänge von der Komplexität des Projekts und dem Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Behörden ab.
Auch die Beteiligung der betroffenen Anwohner ist bislang vor allem an das formale Planfeststellungsverfahren gekoppelt. Dort können Bürger, Eigentümer und Mieter ihre Einwände beim Fernstraßen-Bundesamt einreichen.
Kosten von mehr als einer Milliarde Euro weiter im Raum
Offen sind zudem die tatsächlichen Kosten des 17. Bauabschnitts. Zuletzt wurden für die rund 4,1 Kilometer lange Verlängerung rund 1,08 Milliarden Euro veranschlagt. Wie hoch die Kosten nach Abschluss der aktuellen Untersuchungen tatsächlich ausfallen werden, kann die Autobahn GmbH nach eigenen Angaben derzeit nicht belastbar beziffern.
Der 17. Bauabschnitt ist Teil des Bundesverkehrswegeplans. Die verkehrliche Notwendigkeit wurde damit auf Bundesebene grundsätzlich festgelegt. Seit 2021 ist der Bund für Planung und Bau der Bundesautobahnen zuständig. In welcher Form die konkurrierenden Interessen – etwa Wohnraumschutz, Umweltbelange und Stadtentwicklung – berücksichtigt werden, soll im weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren geklärt werden.
Quellen: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19 / 26 669, Schriftliche Anfrage; Drucksache 19 / 26 666
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Ich halte es für unrealistisch, dass die Wohngebäude in der Beermannstraße 16 und 18 bei einem Weiterbau der A100 erhalten bleiben können. Sie stehen direkt auf der geplanten Autobahntrasse und können aktuell nur bestehen bleiben, weil die A100 dort endet und die Zu- und Abfahrtsrampen entsprechend schmaler ausgeführt wurden. Ein YouTube-Video veranschaulicht den geplanten weiteren Verlauf der A100 und zeigt welche Gebäude abgerissen werden müssten und die möglichen Veränderungen im Stadtbild:
https://www.youtube.com/watch?v=uJBglcwrgXo