Nur wenige Schritte vom KaDeWe entfernt stehen zwei Wohnhäuser, deren Zustand seit Jahren für Diskussionen sorgt. Abrisspläne, Gerichtsverfahren und der Umgang mit dem Leerstand haben die Entwicklung immer wieder verzögert. Inzwischen liegt ein konkretes Baukonzept vor.

Ansbacher Straße 33/35
Für die Zwillingsgebäude Ansbacher Straße 33/35 sind die Sanierung der Nummer 33 sowie der Abriss und Neubau der Nummer 35 vorgesehen.

© Titelbild: Wikimedia Commons, Willy Pragher, CC BY 3.0

 

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Die Ansbacher Straße gehört zu den zentralsten Wohnlagen der Berliner City West. Umso stärker fallen die beiden heruntergekommenen Häuser mit den Nummern 33 und 35 nahe der Lietzenburger Straße ins Auge. Seit Jahren beschäftigt ihr Zustand Politik, Verwaltung, Gerichte und Nachbarschaft. Eine neue Antwort des Berliner Senats zeigt nun, wie weit das Verfahren tatsächlich ist und weshalb der angekündigte Neustart weiterhin nicht beginnen kann.

  • Bezirk: Tempelhof-Schöneberg
  • Adresse: Ansbacher Straße 33/35, 10789 Berlin
  • Projektstatus: Baugenehmigung liegt vor
  • Geplante Nutzung: Wohnen, Büro und Tiefgarage
  • Wohnungen: 61 Wohnungen

Die aktuelle Planung unterscheidet klar zwischen den beiden Gebäuden. Nach der Vorhabenliste des Bezirks Tempelhof-Schöneberg soll die Ansbacher Straße 35 abgerissen werden, während die Nummer 33 saniert werden soll. Für das Gesamtvorhaben nennt die Liste 61 Wohnungen sowie Büroflächen und eine Tiefgarage. Der Bauantrag ging demnach am 20. November 2023 ein.

Für den Abriss der Nummer 35 liegt bereits seit dem 3. März 2025 eine Baugenehmigung vor. Hinzu kam am 27. Mai 2025 die erhaltungsrechtliche Genehmigung. Das bestehende Gebäude umfasst nach Angaben des Bezirks 14 Wohnungen. An seiner Stelle sind 47 Wohnungen vorgesehen. Der städtebauliche Vertrag verpflichtet den Bauherrn dabei zur Herstellung gleichwertigen Ersatzwohnraums mit Mietpreisbindung.

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Ansbacher Straße 33/35: Finanzierung verzögert Abriss und Neubau

Trotz dieser Genehmigungen kann der Abriss noch nicht starten. In der aktuellen Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Sebastian Walter erklärt der Bezirk, dass der zweckentfremdungsrechtliche Genehmigungsbescheid noch fehlt. Ursache ist die Finanzierung. Die finanzierende Bank habe Auflagen gestellt, darunter die Löschung alter Belastungen aus dem Grundbuch. Nach Einschätzung der Zweckentfremdungsbehörde arbeite der Bauherr die notwendigen Schritte derzeit ab.

Einen verbindlichen Termin für Abriss oder Baustart nennt der Bezirk deshalb nicht. Allerdings enthält der städtebauliche Vertrag klare Fristen für den Fall, dass die Arbeiten beginnen. Spätestens sechs Monate nach Beginn des Abrisses muss der Neubau starten. Anschließend bleiben weitere 36 Monate, um ihn bezugsfertig herzustellen. Bei Verstößen sieht der Vertrag Zwangsgelder von 50.000 Euro vor. Auch die Baugenehmigung setzt Grenzen: Wird das Vorhaben nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung begonnen, erlischt sie grundsätzlich.

Jahrelanger Streit um Leerstand in der Ansbacher Straße

Die Vorgeschichte reicht deutlich weiter zurück. Bereits am 15. Dezember 2016 erteilte der Bezirk eine zweckentfremdungsrechtliche Abrissgenehmigung, die zwei Jahre gültig war. Der Eigentümer begann erst kurz vor deren Ablauf mit Arbeiten. Anschließend stritten Eigentümer und Verwaltung darüber, ob der begonnene Abriss noch zulässig war. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht bestätigten schließlich den Abrissstopp. Danach ordnete die Zweckentfremdungsstelle die Wiederherstellung und erneute Wohnnutzung an.

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Der Bezirk setzte in der Folge auch finanzielle Druckmittel ein. Im September 2022 drohte er zunächst ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an. Im Mai 2023 wurden diese 10.000 Euro festgesetzt und nach Angaben des Bezirks bezahlt. Gleichzeitig drohte die Behörde weitere 25.000 Euro an. Diese Summe wurde im November 2023 festgesetzt und später im Wege der Zwangsvollstreckung eingezogen.

Ansbacher Straße 35 bleibt unbewohnbar

Besonders problematisch entwickelte sich zuletzt der Zustand der Nummer 35. Nach einem Polizeieinsatz am 30. März 2026 untersagte die Bauaufsicht die Nutzung des Gebäudes. Hintergrund waren nach Angaben des Bezirks offene Stromleitungen, eine unbefugte Stromentnahme und der schlechte Zustand des Hauses. Stromnetz Berlin schaltete anschließend die Stromversorgung ab. Das Gebäude gilt weiterhin als nicht bewohnbar.

Während die Ansbacher Straße 33/35 seit Jahren auf eine bauliche Lösung wartet, verändert sich das direkte Umfeld längst. Gegenüber dem KaDeWe entsteht mit dem Büroprojekt „Quantum P1“ in der Passauer Straße ein großflächiges Büro- und Einzelhandelsensemble. Auch dort hatte es nach der Signa-Insolvenz zunächst einen Baustopp gegeben, bevor Quantum das Projekt übernahm.

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Bei den Zwillingsgebäuden ist die Richtung inzwischen ebenfalls deutlich konkreter als noch vor einigen Jahren. Der Abriss der Nummer 35 und die Sanierung der Nummer 33 sind genehmigungsrechtlich weit vorbereitet. Ein konkreter Zeitplan liegt dem Bezirksamt jedoch nicht vor. Solange die Finanzierung nicht abschließend geklärt ist und der noch fehlende zweckentfremdungsrechtliche Bescheid nicht erteilt wurde, bleibt deshalb offen, wann die Arbeiten tatsächlich beginnen.

Die Glasfassade des Quantum P1 am KaDeWe reflektiert Himmel und Nachbargebäude, während vor dem Neubau noch Gerüst steht.

Die neue Fassade des „Quantum P1“ prägt inzwischen den Blick in der Passauer Straße. / © Foto: ENTWICKLUNGSSTADT

 

Quellen: Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage 19/26974, Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage 19/25850, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

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