Für die „Elisabeth-Aue“ wird der Bebauungsplan 3-100 aufgestellt. Er soll Wohnungsbau, Schule, Kitas, Grünflächen und Nahversorgung in Pankow sichern.

So könnte das neue Quartier „Elisabeth-Aue“ in Berlin-Pankow aussehen. Auf dem rund 73 Hektar großen Areal sind etwa 5.000 Wohnungen, ein großer Landschaftspark sowie Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen geplant./ © Visualisierung: Hosoya Schaefer Architects AG / AgenceTer.de GmbH, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
© Titelbild: Hosoya Schaefer Architects AG / AgenceTer.de GmbH, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Auf der „Elisabeth-Aue“ geht die Planung des neuen Stadtquartiers in die nächste Phase. Nach dem im Frühjahr 2026 der Siegerentwurf gekürt wurde, nimmt Berlin nun den deutlich größeren zweiten Teil des Areals in den Blick. Mit einem neuen Bebauungsplan sollen aus den bisherigen Entwürfen verbindliche Vorgaben für Wohnungen, soziale Infrastruktur, Grünflächen und Verkehr werden.
- Bezirk: Pankow
- Lage: zwischen Buchholzer Straße, Rosenthaler Weg, Blankenfelder Chaussee (B 96a) und südlich des Grabens 5
- Projektstatus: Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen
- Nutzung: Wohnen, Grundschule, Kitas, Nahversorgung, soziale und kulturelle Angebote sowie Grün- und Freiflächen
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat beschlossen, den Bebauungsplan 3-100 für die nordwestliche Teilfläche der „Elisabeth-Aue“ aufzustellen. Damit beginnt für Teilprojekt 2 das eigentliche Bauleitplanverfahren. Das ist relevant, weil dieser Abschnitt den Großteil der Entwicklungsfläche umfasst. Die „Elisabeth-Aue“ zählt insgesamt rund 73 Hektar und soll langfristig etwa 5.000 Wohnungen aufnehmen.
Anders als beim bereits weiter fortgeschrittenen Teilprojekt 1 der „Elisabeth-Aue“ geht es nun nicht mehr nur um einen vorgezogenen Abschnitt mit rund 870 Wohnungen. Der Bebauungsplan 3-100 soll vielmehr wesentliche Teile des städtebaulichen Gesamtkonzepts absichern. Für das Gesamtquartier sieht Berlin neben Wohnungen auch soziale und kulturelle Angebote vor.
„Elisabeth-Aue“: Siegerentwurf wird Grundlage für den Bebauungsplan
Die städtebauliche Grundlage steht bereits fest. Im März 2026 setzte sich nach einem mehrstufigen Verfahren der Entwurf von Hosoya Schaefer Architects und AgenceTer.de durch. Das Konzept ordnet das Quartier in vier grüne Anger-Kieze, die ein großer Park miteinander verbindet.
Der neue Bebauungsplan soll diese bislang städtebaulichen Vorstellungen in verbindliches Planungsrecht übersetzen. Vorgesehen sind Wohnflächen, eine Grundschule, Kindertagesstätten und weitere Gemeinbedarfseinrichtungen. Hinzu kommen Flächen für Nahversorgung, soziale und kulturelle Nutzungen, öffentliche Grünräume sowie Straßen und andere Erschließungsanlagen. Klimaanpassung, Freiraumqualität und nachhaltige Mobilität sollen dabei Teil der weiteren Planung bleiben.
Genossenschaften sollen 30 Prozent der Wohnungen in der „Elisabeth-Aue“ übernehmen
Neu ist vor allem, wie Berlin die Grundstücke im zweiten Teilprojekt verteilen will. Mehr als 30 Prozent der dort entstehenden Wohnungen sollen Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Bauträger realisieren. Bereits im August 2026 fand dazu ein erster Informationstermin mit Genossenschaften statt. Die Grundstücke sollen auf Grundlage planerischer Konzepte vergeben werden.
Das ergänzt die bisherige Rollenverteilung auf der „Elisabeth-Aue“. Die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH ist Eigentümerin der Entwicklungsfläche und Vorhabenträgerin. Hinter ihr stehen die landeseigenen Unternehmen GESOBAU und HOWOGE. Frühere Planungsunterlagen sahen vor, dass die beiden Gesellschaften rund 70 Prozent der Bauflächen übernehmen und weitere 30 Prozent an gemeinwohlorientierte Dritte wie Genossenschaften oder Baugruppen gehen.
„Elisabeth-Aue“: Von der Ackerfläche zum Stadtquartier in Pankow
Die Planungsgeschichte reicht deutlich weiter zurück. Bereits in den 1990er Jahren gab es Bebauungsplanverfahren für die „Elisabeth-Aue“. 2015 griff Berlin die Entwicklung erneut auf, stoppte sie jedoch in der folgenden Legislaturperiode zunächst wieder. Später nahm das Land das Areal erneut als mögliches Neues Stadtquartier auf. Ein 2022 erarbeitetes Flächen- und Strukturkonzept bereitete schließlich die heutige Planung vor.
Der Bebauungsplan ist auch deshalb erforderlich, weil die bislang weitgehend landwirtschaftlich genutzten Flächen planungsrechtlich zum Außenbereich gehören. Wohnungsbau in der vorgesehenen Form ist dort nach geltendem Recht nicht ohne neues Planungsrecht möglich. Gleichzeitig soll mindestens die Hälfte der gesamten „Elisabeth-Aue“ unversiegelt bleiben; bebaut werden soll nach Angaben des Landes nur der Bereich südlich des Grabens 5.
Wann im Teilprojekt 2 tatsächlich gebaut wird, steht noch nicht fest. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 3-100 beginnt zunächst das formelle Verfahren, das die Voraussetzungen für die spätere Umsetzung schaffen soll.
„Elisabeth-Aue“: Teilprojekt 2
Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Entwicklungsgesellschaft „Elisabeth-Aue“ GmbH
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