Nach jahrelangen Verhandlungen steht das Hochhausprojekt am Alexanderplatz vor dem nächsten Schritt: Die Hines Immobilien GmbH kann nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines 150 Meter hohen Turms schaffen. Bürgerinnen und Bürger können sich bis Ende April in die öffentliche Beteiligung einbringen.
© Titelbild: Hines Immobilien GmbH
Am Alexanderplatz tut sich wieder etwas in Sachen Hochhausbau. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem US-Investor Hines und dem Berliner Senat wird der Bebauungsplan I-B4a-3 erneuert, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau eines 150 Meter hohen Turms auf dem Grundstück Alexanderplatz 3 zu schaffen. Das Projekt sieht vor, den Standort des Hochhauses von der Blockmitte auf die bislang unbebaute nördliche Fläche zu verschieben.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen, etwa die zulässige Geschossfläche oder der Anteil an Wohnungen, bleiben bestehen. Anpassungen gibt es bei den überbaubaren Grundstücksflächen und den maximal zulässigen Gebäudehöhen. Die Umsetzung des Bauvorhabens übernimmt die Hines Immobilien GmbH.
Neues Hochhaus am Alexanderplatz: Grundsatzvereinbarung mit der BVG als Voraussetzung
Eine zentrale Voraussetzung für das Bebauungsplanverfahren ist die im Jahr 2021 geschlossene Grundsatzvereinbarung zwischen Hines und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Darin ist geregelt, dass der Tunnel der U5 während der Bauarbeiten gesichert, ertüchtigt und überwacht wird. Die Kosten für die Absicherung und Sanierung des Tunnels trägt der Investor vollständig.
Vom 23. März bis zum 24. April 2026 können Bürgerinnen und Bürger die Pläne online unter be.beteiligung.diplanung.de einsehen oder in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, Raum 0024, einsehen, nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail. Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden, die in den Planungsprozess einfließen.
Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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Muss dann die Fläche oberhalb zwischen U2- und U5-Tunnel zwingend freibleiben oder kann HINES mit einem nicht unterkellerten Podium drüberweggehen?
Wie Herr Langhoff auf dem Event am Freitag trefflich bemerkte: was soll da rauskommen?